Die Rente wurde nach dem Tod ein Monat weiter gezahlt. Die Rente Muss zurück gezahlt werden. Nun ist aber Miete und andere Sachen von der Rente Überwiesen wurden. Die Miete an den Lebensgefährten. Die Rentenversichrung verlangt die Miete zurück weil das Konto des verstorbenen nicht die Rückzahlung deckt. Der Lebensgefährte Hat das Erbe abgelehnt. Das Sozialgericht und das Landesozialgericht hat den Lebensgefährten Recht gegeben, dass dieser die Miete nicht zurückzahlen Muss .Da dieser von der Rentenversicherung kein Geld erhalten hat. Das Bundessozialgericht hat den Streit an das Landessozialgericht zur Beurteilung zurück gegeben. Darauf hat das Landessozialgericht den Lebensgefährten der Verstorbenen angerufen und am Telefon gebrüllt zahlen sie das Geld an die Rentenversicherung. Der Lebensgefährte wollte kein weiteren ärger und hat das Geld- die Miete an die Rentenversichrung gezahlt. Meine Frage ist es rechtens das die Rentenversichrung Geld zurückholt an Personen die gar kein Geld von der Rentenversicherung erhalten haben nur deshalb weil das Konto der verstorben nicht die Forderung deckte fehlte.