vom Anwalt Geld zurück verlangen möglich?

Hallo liebe Leute,

ich habe mir einen guten (laut Internet bewertungen) genommen und 1900 euro bezahlt. Es hat alles super angefangen.. mir wurde ein täter opfer vergleich vorgeschlagen und das alles vor gericht geregelt wird usw usw da ich ja nicht vorbestraft bin.. ich soll angeblich jemand mit einer Flasche beworfen haben, obwohl ich den jenigen nur weg geschupst hab, weil er auf mich aggressiv wurde. Im zweiten schritt wurde ich vom chef Anwalt auf eine Anwalt mitarbeiterin übertragen.. musste wieder alles neu erzählen. Das doofe allerdings ist, das ich ihr immer hinterher rennen muss. Wir vereinbaren etwas, aber wenn ich z,b nach 3 wochen anrufe werde ich vertröstet. (achja das wollte ich noch erledigen) und das schon zum 3 mal.. als ich den chef sprechen wollte, wurde ich immer von der sekretärin abgewimmelt.. sogar bei einem adressierten einschreibe Brief.. nun ist in einer woche die Gerichtsverhandlung. Nun habe ich ein schreiben erhalten das mich eine andere Person verteidigt. Ich soll 15 min vor gericht da sein um alles zu besprechen hieß es im schreiben. Jetzt kann ich 15 min vor gericht einen fremden wieder alles neu erzählen. das gibts doch nicht :-( Ich hab das Gefühl die haben mit absicht alles bis Gericht laufen lassen damit sie mir nichts zurück zahlen müssen. Meine Frage ist.. falls neue Kosten auf mich zukommen.. kann ich diese anfechten? bzw wegen schlechte leistung anteilig Geld zurück verlangen.? Es gab nur Akteneinsicht und wir hatten 2 termine. ist das 1900 euro wert ? :-S

Anwalt, Gericht, Forderung, Rückzahlung, Strafrecht
Jobcenter fordert nach 5 Jahren Geld zurück

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem. Das Jobcenter in Hamburg fordert von meinem Mann, in 2009 gezahlt Beiträge für sein Hartz IV zurück. Insgesamt 300 Euro sollen wir zurückzahlen. Das Problem ist, das uns nicht ersichtlich ist, warum das zurückgefordert wird, bzw. warum es von Seiten des Jobcenters zu einer Überzahlung kam. Auf Anfrage wurde ich immer an jemand anderen weitergeleitet und schließlich zu irgendeiner Dame, die mir verpsorchne hat, sie schickt mir einen Ausdruck wo detailliert aufgelistet steht, von wann bis wann er Arbeitslosengeld II empfangen hat und warum dann zu viel etc. Das Problem ist nämlich, dass er die Bescheide selbst nicht aufgehoben hat (ich weiß, dass geht eigentlich gar nicht!!) In der Zeit hat er immer wieder mal Nebenjobs gehabt, dann wieder nicht, dann als Honorarkraft etc. etc., sodass er selbst nicht weiß, wie das damals alles war. Nun ist das Schreiben der Dame nie angekommen, statt dessen ist von Zollamt ein Vollstreckungsbescheid gekommen, in der wir aufgefordert werden diese Summe zu begleichen. Ich hab das Zollamt angerufen, die haben mir Aufschub für ca. 3 Wochen gegeben, damit ich das mit dem Jobcenter klären kann. Jetzt ist meine Frage, kann so ein geringer Betrag nach 5 Jahren vom Jobcenter wieder zurückgefordert werden? Kann man nicht argumentieren, dass die Überzahlung einem selber nicht aufgefallen ist, und im Haushaltsgeld aufgebraucht wurde und nun nach 5 Jahren es nciht tragbar ist, dies wieder zurückzufordern? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen??

Danke im Voraus :) Mareike

Jobcenter, Rückzahlung
Untermieter - Nebenkosten-Rückzahlung trotz Pauschale?

Hallo, ich habe folgende Frage: In einer Studenten-WG mit 4 Mitbewohnern hat einer der Mitbewohner den Hauptmietvertrag, die anderen 3 sind Untermieter. Im Untermietvertrag ist eine monatliche Nettomiete vereinbart, dazu eine monatliche Nebenkostenpauschale. Diese Nebenkosten beinhalten alles was von Seiten der WG (also nicht vom Vermieter aus) an Nebenkosten anfällt. Also Strom, Telefon, Internet und Kabelfernsehen, die Verträge für diese Dinge laufen ebenfalls alle auf den Hauptmieter.

Die WG wurde vor einigen Monaten im Einvernehmen aller Mitbewohner aufgelöst, aber zu diesem Zeitpunkt lag natürlich noch keine Endabrechnung des Stroms vor. Damals erklärte eine der Mitbewohnerinnen (Untermieter), dass sie, da alle aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Strompreise mit Nachzahlungen rechneten, laut Untermietvertrag und der darin vereinbarten Nebenkostenpauschale zu keinen Nachzahlungen an den Hauptmieter verpflichtet wäre und diese auch nicht zahlen würde, was ja so auch zu stimmen scheint. Nun hat sich aber jüngst herausgestellt, dass weniger Strom als zuvor verbraucht wurde und der Hauptmieter daher eine Rückzahlung bekommt. Jetzt meldet sich plötzlich besagte Mitbewohnerin wieder und möchte ihren Anteil an den Rückzahlungen haben. Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie darauf kein Anrecht hat, eben wegen der vereinbarten Nebenkostenpauschale auf die sie sich selbst noch berufen hat?

Ich war ebenfalls Untermieterin in besagter WG und bis auf obige Mitbewohnerin waren wir uns alle einig, trotz Pauschale unseren Anteil an der Nachzahlung zu tragen, da wir das ganze eher aus der moralischen Sicht sehen, auch wenn wir rechtlich nicht verpflichtet wären.

Was uns jetzt interessieren würde, wäre schlicht und einfach, ob sie irgendeinen Anspruch auf diese Rückzahlung hat bzw. sich dieser Anspruch auf irgendeine Weise ergeben könnte, oder ob man ihr das genau mit ihrer damaligen Begründung (Verweis auf die NK-Pauschale) verweigern kann? Vielen Dank schonmal! Sara

Mietrecht, Nebenkosten, Rückzahlung, Untermiete
Kindergeld Rückzahlung während ALG2 bezug

Hallo,

Ich bin dieses Jahr im Mai 21 geworden, im September kam die Familienkasse auf die Idee das ich Geld zurückzahlen könne, warum auch nicht. Es handelt sich um Juni-Juli und Oktober, zusammen 552€ welche zurück verlangt werden weil ich laut schreiben zu wenig Bewerbungen geschrieben habe, und somit nicht berechtigt gewesen bin. Klingt schon mal logisch(gut ich würde menschen ggf darauf hinweisen wenn es um so etwas geht, und nicht 4-5 Monate später sagen nanana so geht das aber nicht!)

Jetzt ist meine Frage: Da ich in dieser Zeit ALG2 bekommen habe, und mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, ging ich davon aus das wiederbekommen würde.

Falsch gedacht ? ich habe mich kurz erkundigt und mir wurde folgendes geschrieben: "betreffend ihrer anfrage bzgl Kindergeld, muss ich ihnen sagen das eine Anrechnung von Kindergeld auf ALG2 immer stattfinden muss, wenn auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde. Sollte sich rückwirkend herausstellen, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, so kann die seiner zeit durchgeführte Kindergeldanrechnung auf ihre Leistung nicht entfernt werden, da der Einkommenszufluss tatsächlich vorlang. irrelevant ist hierbei, ob die Familienkasse nun ihrerseits für eben jenen Zeitraum eine Rückerstattung geltend macht."

Verstehe ich das soweit richtig, wenn ich Geld ZAHLEN soll geht es immer, wenn etwas GEZAHLT werden soll geht das nicht ?

Stimmt das soweit und ich habe die Arschkarte ? dann muss ich ja auf meinen großen Haufen Geld zurückgreifen, welcher mir zur Verfügung steht.

Achtung dieser text könnte Passagen enthalten, welche als Sarkastisch zu deuten sind.

ALG II, Hartz IV, Kindergeld, Rückzahlung
Rückzahlung der HDI - KFZ - Versicherungsbeiträge - DAUER

Hallo :)

Ich habe mich im August bei HDI Regensburg versichert. Und zwar eine KFZ - Versicherung. Da ich aber allerdings auch schon wieder (aufgrund von Problemen), mein Auto wieder abmelden durfte, kündigte ich zusätzlich außerordentlich (berechtigt)...

Die Kündigung wurde Ende August, sowie die Abmeldung regestriert. Man sagte mir, ich bekäme (da ich 2x gezahlt hatte = 14Tage nach Vertragsschluss, muss man schon mal extra zahlen) einen Beitrag zurückerstattet...

Dann habe ich von meiner Bank eine Mitteilung bekommen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde (da mein Konto nicht gedeckt war, ich nehme alles Geld immer runter, was unnütz drauf rumliegt...) und zwar von: HDI!!! Die wollten doch tatsächlich den KFZbetrag abbuchen - obwohl ich mein Auto abgemeldet UND gekündigt habe! Da war ich erst mal fassungslos - nun gut - es ist ja nichts passiert. Ich rufte an und man sagte mir, das wäre nicht schlimm, das wäre blos die "Maschinerie", da konnte man noch nichts machen. Außerdem kann man mir NICHT sagen, wann ich meine Rückzahlung erhalte - eine Telefonnummer des Buchhalters bekam ich auch nicht... Ich habe recherchiert und schlechte Rezesionen über HDI gelesen...

Meine Frage: Wer hat genauso Erfahrungen gemacht. Rege ich mich viell. zu schnell auf? Es ist meine erste Abmeldung und Kündigung gewesen... Und wann bekommt man in der Regel ein Schreiben der Versicherung mit einem "Scheck" bzw. der Bestätigung, dass man einen gewissen Betrag zurückkriegt?

Ich muss leider jetzt los - lese aber später die Antworten und bedanke mich schon mal! :)

LoveHidalgo

KFZ, Versicherung, Rückzahlung, HDI

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