Ich habe letztes Jahr im Januar 2016 meine Wohnung gekündigt. Habe nun erst dieses Jahr Juni 2017 meine Anteile in Höhe von 1950€ ohne Verzinsung zurück erstattet bekommen. Die Kündigung der Wohnung muss immer zum Jahresende erfolgen deswegen habe ich das Geld erst dieses Jahr zurück erstattet bekommen. Meine Frage nun: hab ich das Recht auf Dividende? Den mein Geld wurde ja 18 Monate nach Kündigung einbehalten ??? Bitte um schnelle Antwort. Lieben Dank

Folgendes steht im Mietvertrag.

Die Auszahlung der gekündigten freiwillig übernommenen Anteile erfolgt innerhalb der ersten sechs Monate des auf die Kündigung folgenden Geschäftsjahres, soweit kein Jahresfehlbetrag vorliegt, der nicht durch freiwillige Rücklagen gedeckt ist, jedoch nicht vor Feststellung der Bilanz. In dieser Zeit von sechs Monaten werden die gekündigten Anteile nicht verzinst. Soweit die Auszahlung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach dem auf die Kündigung folgenden Geschäftsjahres erfolgt, ist das Auseinandersetzungsguthaben von Beginn des siebten Monats an mit 4% zu verzinsen.