Hallo, und zwar bin ich seit April 2015 bis heute Arbeitslos und beziehe auch ALG2. In der Zeit habe ich die GEZ Gebühren (52,50€/3 Monate) selbst gezahlt. Nun habe ich erfahren, das ich durch ALG2 aber gar nicht Beitragspflichtig bin und einen Antrag bei der GEZ stellen kann. Da stellt sich mir nun die Frage, ob ich die bisher gezahlten GEZ Gebühren wieder zurück gezahlt bekommen würde, wenn ich nachweise das ich schon länger ALG2 beziehe. Hat da einer diesbezüglich etwas mehr Ehrfahrung und kann dazu etwas sagen?