Ich hab mich mal gefragt wie die Rechtslage aussieht wenn ich ein Unbekanntes Fahrrad mit meinem Fahrrad zsm. abschließe.

Sprich; 2 Fahrräder -> 1 Schloss

Jetzt kommt der Unbekannte wieder und sieht das sein Fahrrad mit meinem Fahrrad abgeschlossen ist, darf er jetzt mein Schloss aufbrechen und mein Fahrrad ungesichert rumstehen lassen?

Wer macht sich Strafbar und wer nicht?