Interview mit mir Fernsehrecht

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nachdem Du hier schon fleißig Deine Recherche publiziert hast, nun mein Statement.

  1. Du suchst eine Auskunft von einem Rechtsexperten. Wenn dem so ist musst Du wohl einen Fachanwalt für Medienrecht aufsuchen. Hier wirst Du definitiv keine Rechtsberatung erwarten können.

  2. Wie viel kann man da rausholen:-)) )?

Grundsätzlich nichts. Dir ist ja kein Schaden entstanden. Wenn dann doch müsstest Du diesen nachweislich auch belegen können. Du kannst aber, sofern der Sender das ausstrahlt "was ich nicht glaube" gerne einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Fakt: Erst einmal wird dieser etwas heraus holen und zwar Dein Geld für sein Honorar.

  1. Warum werden die das nicht senden.

Auch wenn zwei jung dynamische Moderatoren mit einem Kamera Team durch die Straße toben und wie wild Aufnahmen und Interviews machen, kann es durchaus sein, dass dieses wirklich nur für Testzwecke erfolgt. Derartige Aufzeichnungen landen bei den Sendern im Archiv.

Jeder und das solltest Du wissen, bekommt von dem verantwortlichen Sender ein Formular in die Hände gedrückt auf welchem er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er mit einer eventuellen Ausstrahlung einverstanden ist. Dieses Formular nutzen alle Sender ob privat oder öffentlich rechtlich.

Hast Du dieses Formular nicht unterschrieben, dann wird man Dein Interview mit 1000%iger Sicherheit höchstens intern verwenden und dann archivieren. Gesendet wird das mit Sicherheit nicht.

Somit konntest Du etwas TV Luft schnuppern und Dir Deinen Teil dazu denken. Reichtümer wirst Du damit mit Sicherheit nicht erwirtschaften können.

Abschließend

Sollte nochmals ein TV Team auf Dich los stürmen dann sage direkt klipp und klar dass Du nicht interviewt und aufgenommen werden möchtest. Dann ziehen diese Teams auch wieder davon und konzentrieren sich auf das wesentliche. Aber erst einmal Small Talk und dann auf Schadensersatz hoffen, das geht nicht wirklich.... aber wie schon erwähnt. Du wirst keine TV Karriere starten.:-)


Zumonaranja 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 12:53

Nein in erster Linie wollte, ich ja verhindern, dass es ausgestrahlt wird. Der Schadensersatz war eher scherzhaft gemeint, falls sie es doch gegen meinen Willen veröffentlichen.

Aber dann vielen Dank für deine Antwort madquad.

Atzec dir danke ich, dass du mich so zur Rechtsrecherche getrieben hast ;)

LG

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madquad  28.03.2014, 15:03
@Zumonaranja

ich treibe niemanden:-))) Aber wie gesagt, sie werden es nicht senden. .. habe oft mit diversen Sendern zu tun und aus diesem Grund kenne ich deren Vorgehensweise...

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OK also hab jetzt mal ein bisschen weiter recherchiert. Für alle die es interessiert also hier mal was ich bis jetzt rausgefunden habe:

Grundsätzlich gilt : "Grundsätzlich bedarf die Ausstrahlung des Interviews Ihrer Genehmigung, da in den Bereich des Schutzes des eigenen Bildes, als auch in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird."

Von einem der selbst im Film arbeitet: "Wenn Jemand gefilmt wird, so wie z.B. in dieser Situation beschrieben, dann hat der Sender kein Recht ohne schriftliche Einwilligung den Film zu senden. Der Gefilmte muss immer eine schriftliche Einwilligung geben worin auch steht ob das nur für einen einmaligen Sendetermin ist oder ob der Sender oder auch andere Sender das Filmmaterial auch wiederholt senden darf.

Wenn Filmmaterial ohne diese Erklärung gesendet wird, dann kann der Betroffene eine Anzeige erstatten und gegen den Sender klagen."

Allerdings: "Zumindest erkannte der Betroffene einen Kameramann und hat den Aufnahmen offensichtlich nicht widersprochen - möglicherweise könnte man das auch als (stillschweigendes) Einverständnis werten."

  1. Antwort darauf: "So einfach ist das nicht! Das TV macht es zwar gerne so und argumentiert dahingehend, dass ein Posieren vor der Kamera als Einverständnis für die Verbreitung zu sehen ist, aber das ist m.E. nicht nachvollziehbar. "

  2. Antwort darauf:"Ein stillschweigendes Einverständnis für die Ausstrahlung von Aufnahmen im Fernsehen, bei denen der Abgebildete negativ dargestellt wird, steht rechtlich regelmäßig auf wackeligen Beinen, sofern nicht einer der "Ausnahmetatbestände" des KUrhG greift.

TV-Sender gehen ein solches Risiko aber meistens ein, dafür hat man dann einen Etat, falls mal einer meckert."

Sorry für die Bombadierung mit Zitaten , aber glaube hier kann man ganz gut seine Schlüsse ziehen. Wäre trotzdem froh, wenn noch ein Rechtsexperte hier seinen Senf dazugeben könnte! :)

LG

Ok, klingt ja richtig dreist, was die da bringen. Ich denke, das es nicht ohne deine Zustimmung ausgestrahlt/verwendet werden darf, so ist es mal zumindest auch mit Fotografischem Material, das von dir ohne deine Einstimmung geschossen wird.

Lg

Du hast dich interviewen lassen. Durch dein praktisches Verhalten hast du faktisch auch in die Ausstrahlung des Interviews eingewilligt. Hättest du nicht interviewt werden wollen, hättest du das sofort klipp- und klarstellen müssen. Im Nachhinein kannst du nun nicht mehr angeschlurft kommen.. Außer Lehrgeld ist da für dich nichts abzuzocken.


Zumonaranja 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 09:31

Ok, kann mir das jemand rechtlich belegen ? Scheint mir ein bisschen schwammig die Aussage: Weil ich mir Fragen stellen lasse und zum Teil beantworte und ne Kamera auf mich zeigt, heißt das noch lange nicht, dass ich damit einverstanden bin, dass das öffentlich gemacht wird ! Wie oben geschrieben, war nie die Rede von einem Interview seitens RTL, sondern Kamera drauf -> und Fragen kreuz und quer ab !

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Atzec  28.03.2014, 10:39
@Zumonaranja

Papperlapapp. Wenn du nicht einverstanden gewesen wärest, hättest du dich ganz simpel verweigern können. In dem fall dürfte das interview auch nicht ausgestrahlt werden. (§ 22 KunstUrhbG).

Du hast aber offensichtlich durch konkludentes Handeln, dem sich interviewen lassen, faktisch deine Zustimmung gegeben.

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Zumonaranja 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 10:59
@Atzec

arbeitest du im rechtlichen bzw. medialen bereich ?

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Atzec  28.03.2014, 11:26
@Zumonaranja

Such nicht nach Autoritätsbeweisen! ich könnte dir sonstwas antworten... :-)

Versteh einfach, was da abgelaufen ist:

Du hast dich interviewen lassen. Diese bedeutet faktisch auch eine konkludente Zustimmung dazu, dass das Interview ausgestrahlt werden könnte. Dich brauchen dich nicht gesondert um Erlaubnis fragen. Die brauchen von dir auch keine schriftliche Einwilligung. Wenn du nicht möchtest, dass das Interview nicht ausgestrahlt wird, musst du deinerseits die Ausstrahlung untersagen. Erst dann könntest du ans Geld verdienen denken, wenn sie es trotzdem austrahlen würden. :-)

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Zumonaranja 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 09:31

Ok, kann mir das jemand rechtlich belegen ? Scheint mir ein bisschen schwammig die Aussage: Weil ich mir Fragen stellen lasse und zum Teil beantworte und ne Kamera auf mich zeigt, heißt das noch lange nicht, dass ich damit einverstanden bin, dass das öffentlich gemacht wird ! Wie oben geschrieben, war nie die Rede von einem Interview seitens RTL, sondern Kamera drauf -> und Fragen kreuz und quer ab !

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nein das können sie nicht. sollten sich dich im tv zeigen, kannst du sie getrost anzeigen.


Atzec  28.03.2014, 09:05

Und wer käme dann ins gefängnis...? :-/

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fakeG  28.03.2014, 09:06
@Atzec

anzeige =/ klage.

man hat rtl nur auf die finger, wegen datenschutzverletzung, etc.

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Atzec  28.03.2014, 09:13
@fakeG

Nein, welche geschützten Daten werden denn hier preisgegeben? gegen den Willen des Interviewten? Der lässt sich interviewen! Das muss er doch gar nicht! Er kann jederzeit das Interview abbrechen und die Ausstrahlung untersagen oder eben seine Unkenntlichmachung verlangen. Nichts von alledem hat aber der Interviewte getan. Der ist irgendwann nachher auf die "Idee" gekommen, man könnte rtl vielleicht abzocken... :-)

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Bayer0308  28.03.2014, 09:06

na da bin ich mal auf die Rechtsgrundlage/Quelle gespannt ... man man man

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