hallo, habe einen kinderwagen auf willhaben gekauft. per nachname bezahlt. der kinderwagen ist defekt bzw fangen die räder bei schnellerem gehen zu blockieren an.ich habe das bei der zweiten ausfahrt bemerkt.drei tage nach erhalt des kinderwagens. ich wollte der verkäuferin den wagen zurückschicken. sie hat noch restagrantie aber leider keine rechnung mehr. sie kann in dem geschäft wo sie ihn gekauft hat mit ihren kundendaten den wagen kostenlos zur reparatur schicken. das verweigert sie. die verkäuferin behauptet ich habe den wagen kaputt gemacht und sie mache sich jetzt sicher nicht solche umstände. ich seh überhaupt nicht ein wieso ich jetzt auf dem kaputten wagen sitzen bleiben soll desen defekt ich ganz sicher nicht verschuldet habe. es handelt sich um 200 euro. ich habe gelesen das sie sehr wohl verpflichtet ist den wagen zurückzunemen. ausserdem hat sie die gewährleistung in ihrer anzeige auch nicht ausgeschlossen. wie schaut die rechtslage in österreich aus?