Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt: Meine Lebensgefährtin und ich haben uns im Dezember 2013 nach 6,5 Jahren Beziehung getrennt. Meine Ex-Partnerin ist Dressurreiterin und Studentin gewesen. Auf Grund finanzieller Schwierigkeiten in ihrer Familie habe ich sie mit Geld unterstützt, damit sie ihren Lebensunterhalt weiter bestreiten kann und keines ihrer geliebten Pferde veräußern muss. Es flossen von Nov2012 bis Dez2013 ca. 42.000. Mehrheitlich habe ich Ihr Geld überwiesen (alle Überweisungen waren mit dem Betreff „Auslage Reiten“ gekennzeichnet). Es war immer abgemacht, dass es sich bei dem Geld um eine Leihgabe bzw. ein Darlehen handelt und nicht um „geschenktes Geld“. Die können meine Eltern bezeugen, da ich mit Ihnen (auch in Anwesenheit meiner Ex-Partnerin) oft darüber gesprochen habe.

Es kam, die es kommen musste – nach der Trennung (Sie hat sich ohne Vorwarnung getrennt) will Sie nichts mehr von dem geliehenen Geld wissen und tituliert dies in E-Mails und Telefonaten als „Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung“. Habe ich irgendeine Chance, durch die „Zeugenaussage“ meiner Eltern und auch durch die Titulierung der Überweisungen einen Teil des Geldes zurückzuholen?