ich stelle hier mal die Frage in den raum ob das Jobcenter mich in eine Maßnahme stecken darf wenn ich Teizeitbeschäftigt bin!

Laut Sachbearbeiter gäbe es seit längerer Zeit eine Teilzeitmaßnahme dies ich zu leisten habe da ich ja keinen Vollzeitarbeitsplatz habe sondern nur eine Teilzeitstelle.

Diese Maßnahme ist ein Bewerbertraining und soll mir helfen einen Vollzeitarbeitsplatz zu bekommen, - so die aussage der sachbearbeiters des Jobcenters.

Gibts überhaupt Teilmaßnahmen? Jetzt die Frage ist dies rechtens??? Gibts Paragraphen diesbezüglich?

Zur Info ich arbeite in Teilzeit (20Std. in der Woche) und soll in eine Teilmaßnahme .