Ich habe folgende Frage
Am 06.05.2015 (Mittwoch) habe ich eine Forderung von Creditreform überwiesen. Diese wurde am 07.05.2015 im Kontoauszug als Abgang verbucht. am 14.05.15 erhielt ich einen Mahnbescheid, welcher datiert ist auf den 13.05.2015. Die Unterlagung zur beantragung sind am 12.05.15 eingegangen. Gegen den Mahnbescheid habe ich widerspruch eingelegt, da ich ja überwiesen hatte. Ich kriege nun hier ein Schreiben von creditreform, den Restbetrag ( Differenz zwischen MB und HF ) zu überweisen, soll begründen, warum ich widersprochen habe, und soll nun bis 08.06. bezahlen und den MB Widerspruch zurückziehen... Hat sich das was überschnitten? Wenn ich überweise ist es doch am nächsten Tag beim Empfänger...