ich bräuchte dringend eure hilfe bzw. die rechtslage im folgenden fall und hoffe das sie nicht schon mal erfragt worden ist. angenommen: 1. person A wird zum ersten mal mit drogen (chemischen drogen) erwischt und soll sofort eine geldstrafe von 1800 euro zahlen oder die strafe im knast absitzen. dieser kann den betrag aber sofort nicht bezahlen und flüchtet aus angst zu einem anderen Freund um unterzutauchen, bis er das geld hat um es dann zurückzu zahlen. angenommen der haftbefehl wird ausgestellt bevor A die Summe zurückzahlen kann, aber sich dann freiwillig der Polizei stellt mit der Summe, zählt das dann oder muss A dann so oder so in Bau wegs dem Haftbefehl? 2. A ist ein Dealer und hat einen mitbewohner B der überhaupt nix mit dem Zeug zu tun haben will und in seinem Zimmer befinden sich auch keine Substanzen, raucht gelgendlich nen Joint mal mit, aber verkauft auch nix. Die Miete läuft übrigens auf A und B ist nur untermieter. angenommen A's Machenschaften fliegen auf, die Polizei steht in der Wohnung und findet das Zeug..ist aber nur wegs A da. Wie schauts für B aus? Macht er sich automatisch strafbar? selbst wenn A aussagt, dass B nix damit zu tun hat?? B ist in sachen drogen nicht vorbestraft aber wegs (schwarzfahren und diebstahl) Falls das Bundesland eine Rolle spielt, Bayern und B hat von den Drogen seines Mitwohner gewusst -danke für eure antworten schon mal