Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung?

Hallo,

bereits seit fast einem Jahr übe ich eine geringfügige Beschäftigung aus.

Der vertragliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub beträgt 24 Tage bei Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit liegt laut Vertrag bei 8 Stunden pro Woche, praktisch liegt diese aber meist bei etwa 10 Stunden (+/- Überstunden). Feste Arbeitstage gibt es nicht. Meist leiste ich meine Arbeitszeit an Sonntagen für etwa 6 Stunden ab und manchmal mittwochs für 5 Stunden, teils aber auch an anderen Tagen - wie also bereits gesagt, ist das sehr variabel.

Da ich kürzlich Urlaub genommen habe, dieser aber merkwürdig vergütet wurde, habe ich zunächst einmal selbst prüfen wollen, in welcher Höhe mir ein Urlaubsanspruch zusteht. Nach eigener Recherche berechne ich diesen wie folgt: Jahresurlaubsanspruch * meine Arbeitstage im Jahr / regelmäßige Anzahl Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Da ich seit so gut wie einem Jahr beschäftigt bin, konnte ich (lediglich) im Nachhinein 90 tatsächliche Arbeitstage errechnen. Bei einer 5-Tage-Woche sei von 260 regelmäßigen Arbeitstagen auszugehen. Daher 24 * 90 / 260 = ~ 8 Urlaubstage.

Kann das so bestätigt werden? Wenn ja, welcher Zeitumfang würde dann konkret vergütet werden? Die Arbeitszeit, die ich eigentlich an dem konkreten Arbeitstag laut Dienstplan abzuleisten hätte?

Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Arbeit, Job, Gehalt, Nebenjob, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch, Urlaubstage
Definition und Unterschiede zwischen eine Einrichtung und betreuten wohnen?

Hallo da der deutsche ja gerne alles definiert und ist so ziemlich für alles eine Bezeichnung und Beschreibung gibt aber ich im Internet dazu nichts gefunden habe da ich nur die grundlegende Bedeutung und Beschreibung des Wortes Einrichtung bekommen habe in diesem Fall bezieht es sich auf das tuwort dass du etwas einrichten tust aber nicht das beschreibungswort Einrichtung, also jemanden in etwas unterbringen...

Und deswegen muss ich da wohl Menschen fragen da Google diese Frage sonst nie so verstehen wird ganz egal wie ich sie schreibe darum erklärt mir mal was ist in Deutschland der grundlegende Grund und Rahmenbedingungen dass etwas als Einrichtung bezeichnet wird und inwieweit sich das betreute wohnen davon unterscheidet... Mir ist untergekommen dass betreutes wohnen etwas anderes sein soll wobei es für mich doch dasselbe ist.

- Menschen mit Einschränkungen leben dort

-Du hast einen Betreuer der sich um die Leute kümmert

-Es gibt vermeintlich extra Regeln die so in einer normalen Mietvertrag niemals drin stehen würden

Jetzt seid ihr dran für mich hört sich das alles nach einer Unterbringung in einer Einrichtung an, was ist da jetzt der Unterschied?!.

(Hinweis: ich studiere sowas und mit studieren meine ich jetzt nicht das Amt oder die Ausübung der Tätigkeit studieren ist in diesem Sinne halt wirklich gemeint dass ich mich sehr für Linguistik interessiere und ich gegen Dinge gerne auf ihrem Ursprung zurückführe, da mehr das einfacher macht Dinge zu verstehen.

Und ich auch gemerkt habe dass viele Dinge gar nicht so heißen wie sie beschrieben werden weil manche Dinge sich halt wirklich sehr vom ursprünglichen Wort entfernt haben.)

Danke *Angaben zu recherchenzwecken also bitte passt auf was ihr schreibt sollte schon stimmen.

Antworten mit Links werden nicht beachtet, es muss eine eigenformulierte Antwort sein.

Frage: findet ihr das Prinzip in einer Einrichtung zu leben und da nur sehr schwer wieder rauszukommen in ein eigenständiges Leben für Menschen angebracht, oder findet ihr es fördert die Menschen, und das Verhalten der Betreuer dass sie manchmal keine Lust haben sich um Leute zu kümmern okay?.

Jein man müsste ein paar Dinge ändern 100%
Ja 0%
Nein 0%
Recht, Linguistik Sprachwissenschaft
Datenerhebung und Nachverfolgbarkeit bei PRIOPost ( Brief)?

Hi! Wenn ich jemandem etwas mit PRIO Post zustelle, erhalte ich eine Sendungsnummer, kann mit dieser:

  1. Das tatsächliche Eintreffen verfolgt werden?
  2. Absender und Empfängeradresse eingesehen werden vom Empfänger?

Das wären meine Fragen, wer wissen möchte warum ich frage (ab hier bei Bedarf überspringen):
Ich hab vor nun mehr als einem Monat etwas gekauft, das werttechnisch im Markt sehr schwankt. Gekauft habe ich sehr kurz bevor der Wert der Ware sich fast verdoppelte. Das geschah über ein Wochenende, Freitag kaufte ich, Verkäufer wollte Montag versenden, drastischer Wetanstieg Samstag abend/Sonntag. Natürlih gab mir das jetzt das ungute Gefühl, dass der Verkäufer den Versand nur vorgeben würde und ich meine Ware nicht erhalte, stattdessen eine Rückerstattung meines Betrags erhalte und infolgedessen das Doppelte zahlen muss um die Ware zu erhalten (Anmerkung: Wertanstieg und Fall ist hier immer ein hohes Risiko, genauso hätte der Wert auch in den Keller fallen können und ich hätte damit leben müssen, so sollte ich mich einfach mal über einen gut gewählten Zeitpunkt zum Kauf freuen dürfen). Bislang trügt mich hier nciht mein Gefühl: Ich erhielt auf meine Rückfrage erst darauffolgenden Samstag rückmeldung, der Verkäufer wäre verhindert worden da er ins Krankenhaus musste (gut, das kann passieren-ich hab gesagt er soll sich einfach melden wenn er wieder daheim ist). Weitere zwei Wochen Funkstille, währenddessen erhält der Verkäufer fast täglich Bewertungen von eingetroffener Waare anderer, ich hake nach und krieg gesgat die Frau würde alles machen und evtl wäre vor Krankenhaus einiges liegen geblieben oder schon verpackt und nicht zuugeordnet usw. es klang jedenfalls heftig nach Ausreden... Ich warte eine weitere Woche, dann bestätigt der Verkäufer den Versand ohne auf irgendeine Nachricht zu antworten. Die PRIOBrief Nummer ist angegeben und es steht online "Absendet hat den Brief eingereicht" , 5 Tage Später (unüblich lange für PRIO) steht da der Breif wäre zugestellt.
Erhalten habe ich immernoch nichts - jetzt ist das wieder 9 Tage her.
Hier ist etwas mächtig faul und ich will wissen, ob ich prüfen kann, dass die Nummer die der Verkäufer als PRIOBrief angegeben hat auch tatsächlich eine an mich adressierte Sendung war..

Versand, Recht, Post, Bestellung, Deutsche Post, Lieferung, Sendungsverfolgung, Nachverfolgung, sendenummer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht