Haben Hetero Sexkunden das Recht darüber informiert zu werden, wenn eine Frau in wirklich Transfrau ist?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Ja absolut 50%
Nein das Recht haben sie nicht 50%

2 Antworten

Wäre eine spannende Frage, ob dieser Abweichung in der Beschaffenheit der die Dienstleistung erbringenden Person ein Mangel im Sinne des § 323 BGB ist. Zu prüfen wäre hier m. E. initial, was der typische Kunde hier erwartet: Einen tatsächlich im eigentlichen Sinne weibliche Person, eine Person mit einem anatomisch weiblichen Körper, oder eine Person, die auf ihn subjektiv weiblich wirkt?

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Nein das Recht haben sie nicht

Als "Recht" würde ich es nicht bezeichnen. Du hast ja nicht das Recht die komplette medizinische Vorgeschichte von jemandem zu erfahren, außer wenn die Person es dir selbst sagt. Wenn man gefragt wird finde ich man sollte ehrlich sein (hauptsächlich bei einer richtigen Beziehung) da Ehrlichkeit immer am längsten währt. Aber Camgirls? Pornos? Da spielt es doch gar keine Rolle. Da ist sowieso alles gespielt. Und bei den meisten steht es ja sowieso im Titel.