Wie viele Wahrzeichen müssen noch besprüht werden von der letzten Generation, bis die als kriminelle Vereinigung angesehen werden?

6 Antworten

Schwer mit der aktuellen Rechtslage. Eine kriminelle Vereinigung muss aus juristischer Hinsicht viele verschiedene Kriterien erfüllen, um als solche eingestuft werden zu können. Die Anzahl der begangenen Straftaten, spielt hierbei keine Rolle. Vielmehr, muss sich die Organisation mit dem Ziel der Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben. Das ist auf die "letzte Generation" insofern nicht zutreffend, auch wenn es bei ihren Protestaktionen regelmäßig zu Straftaten kommt. Ziel der Vereinigung ist der Klimaschutz, nicht Straftaten zu begehen. Sie haben sich ja nicht zusammengeschlossen, um Drogen- oder Waffenhandel zu betreiben, um mal ein Beispiel zu benennen. Zudem, müssen es besonders schwerwiegende Straftaten sein, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Auch das ist bei Nötigung und Sachbeschädigung, den häufigsten von Mitgliedern der "letzten Generation" begangenen Straftaten, nicht zutreffend. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung der "letzten Generation" als eine kriminelle Vereinigung, sind damit nach der gegenwärtigen Rechtslage schlichtweg nicht gegeben. Abhilfe könnte hier nur durch den Gesetzgeber mittels einer entsprechenden Gesetzesänderung geschaffen werden. Dieser müsste das Gesetz so abändern, dass eine Vereinigung auch dann als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann, wenn es durch ihre Mitglieder bei ihren Aktionen regelmäßig zur Begehung von Straftaten kommt und zwar nicht nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten sondern allgemein bei Straftaten.

Mfg

Nach § 129 Abs. 1 StGB muss bei einer kriminellen Vereinigung
"[…] deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet [sein], die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind."

Trifft bei der Letzten Generation nicht zu.

Also alle.

diese Kasper, die sich bei Warmwetter auf die Straße kleben und bei Kalt/Nasswetter Gebäude und Denkmäler verunstalten?

das sind von -noch nicht identifizierten Gruppen/Personen**- gesteuerte arme Wichte, die -sofern sie eine Straftat mit ihren "Heldentaten" verüben, bestraft werden - was sonst will du noch?

das was du anstrebst, wäre vielleicht für die oben mit ** gekennzeichneten Gruppen/Personen angebracht - hat man sie gefunden? nein

Nun ja, das ansprühen von Wahrzeichen ist jetzt nicht unbedingt die Definition von krimineller Vereinigung.

Auch wenn ich von der LG nichts halte, weil ich sie für kontraproduktiv für den Umweltschutz halte, glaube ich nicht da sie so bald verboten wird.

Mehr als du denkst. Die Anzahl hat nichts mit der Definition einner kriminellen Vereinigung zu tun.

Sonst könnte man beispielsweise Falschparker auch als solche ansehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin beruflich mit Umweltschutz beschäftigt