Spiegel 10 Monate nach Versand reklamiert?

5 Antworten

Auch wenn das ganze für mich nach Betrug riecht hat der Kunde bis zu 24 Monate recht auf Gewährleistung.

Allerdings ist die Ware 10 Monate beim Kunden gewesen und da könnte der Schaden auch beim Kunden oder beim Versand entstanden sein. Du haftest nur wenn die Ware bei der Herstellung kaputt gegangen ist und das muss der Kunde erst mal beweisen.


grandy52  23.10.2023, 11:25
und das muss der Kunde erst mal beweisen.

In den ersten 12 Monaten gilt Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers.

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Ambermain2  23.10.2023, 11:29
@grandy52

Hab ich nicht beachtet trotzdem sollte das kein Problem sein. Vielleicht gibt es Bilder der Ware vor Versand.

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W18J66  23.10.2023, 11:40
@Ambermain2

Das ist sicher ein Versandschaden. Der hätte sofort bei Erhalt der Ware reklamiert werden müssen.

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Welche Rolle spielt die Beweislast bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen?

Im deutschen Recht gilt die Regel, dass der Käufer die Beweislast für das Vorliegen des Mangels hat. Das bedeutet, dass er beweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war oder später aufgetreten ist. Sobald der Käufer den Mangel nachweisen kann, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht seine Schuld ist, z.B. weil er durch unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäße Reparatur durch den Käufer verursacht wurde.

Dabei ist es wichtig, dass der Käufer den Mangel unverzüglich nach Entdeckung beim Verkäufer reklamiert. Hierbei sollte er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Nacherfüllung kann in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung erfolgen.

Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese nicht innerhalb der Frist erbringt, hat der Käufer verschiedene Möglichkeiten. Er kann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Auch hierbei muss der Käufer in der Regel beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Beweislastregel. So greift beispielsweise bei Verbrauchsgüterkauf eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Käufers. Hierbei muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war.

Insgesamt ist das Gewährleistungsrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das von vielen Faktoren abhängt. Bei Fragen und Problemen sollte man sich daher an einen Anwalt wenden, der kompetent beraten kann. https://www.juraforum.de/lexikon/gewaehrleistung

Ihr müsst also den Schaden ersetzen. Entweder durch Neulieferung der Ware oder Geld zurück.

Wenn er einen Nachweis erbringen kann, dass das auf die Herstellung zurückzuführen ist, dann hat er ein Anrecht (kaum möglich).

Sollte es im Versand passiert sein, haftest du ja nicht.

Und nach 10 Monaten ist davon auszugehen, dass es durch die Lagerung und Handhabung beim Nutzer Schäden erlitten hat (falls er es wirklich noch nicht ausgepackt hat)

An sich muss er binnen 14 Tagen die Ware schon mal kontrollieren.

Das kann man von ihm erwarten.

Das es sein kann, dass so Artikel mal ewig liegen bleiben, ist aber möglich.

Wenn mal renoviert wird oder so ist das nicht unüblich


data2309  23.10.2023, 11:21
Wenn er einen Nachweis erbringen kann, dass das auf die Herstellung zurückzuführen ist, dann hat er ein Anrecht (kaum möglich)

der Verkäufer muss den Nachweis erbringen, nicht der Kunde.

"Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen"

siehe dem Link in meiner Antwort.

An sich muss er binnen 14 Tagen die Ware schon mal kontrollieren.

wo steht das? wenn ich ein Produkt kaufe kann ich das 1j und 364 Tage in der Verpackung lassen. am letzten Tag auspacken, einen defekt feststellen. und reklamieren.

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Just4Asking  23.10.2023, 11:26
@data2309

Ich hab keine Gesetze zitiert, sondern so wie es üblicherweise im Alltag geregelt wird.

Denn der Verkäufer kann ganz einfach den Nachweis erbringen zu sagen er hat natürlich einen ordentlichen Spiegel versendet. Danach ist es ein Problem zwischen Käufer und Spediteur... dazu müsste der Käufer schon ein konkreten Hinweis haben, dass der beispielsweise durch falsche Verpackung kaputt gegangen ist.

So wird es letztendlich laufen wenn man das vor Gericht klärt.

Das steht nirgends aber darauf wird sich die Post berufen. Durch die Annahme des Artikels bestätigst du, dass das Paket und die Lieferung unversehrt erscheint.

Sollte dann wegen dem Punkt oben eine Haftung von der Post eingefordert werden, wird die sich quer stellen.

Keine Gesetzestexte die eh keinem helfen sondern einfach realistische Annahmen wie es in der Praxis dann so eben läuft

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data2309  23.10.2023, 11:28
@Just4Asking

und vor Gericht werden dann genau diese Gesetze angewendet und nicht "wie es üblicherweise im Alltag abläuft".

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24 Monate Gewährleistung für Mängel die beim Kauf bestanden. Beweislastumkehr nach 12 Monaten. Vorher müsst ihr beweisen, dass der Schaden nicht schon beim Verkauf vorlag.