Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung?
Hallo,
bereits seit fast einem Jahr übe ich eine geringfügige Beschäftigung aus.
Der vertragliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub beträgt 24 Tage bei Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit liegt laut Vertrag bei 8 Stunden pro Woche, praktisch liegt diese aber meist bei etwa 10 Stunden (+/- Überstunden). Feste Arbeitstage gibt es nicht. Meist leiste ich meine Arbeitszeit an Sonntagen für etwa 6 Stunden ab und manchmal mittwochs für 5 Stunden, teils aber auch an anderen Tagen - wie also bereits gesagt, ist das sehr variabel.
Da ich kürzlich Urlaub genommen habe, dieser aber merkwürdig vergütet wurde, habe ich zunächst einmal selbst prüfen wollen, in welcher Höhe mir ein Urlaubsanspruch zusteht. Nach eigener Recherche berechne ich diesen wie folgt: Jahresurlaubsanspruch * meine Arbeitstage im Jahr / regelmäßige Anzahl Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Da ich seit so gut wie einem Jahr beschäftigt bin, konnte ich (lediglich) im Nachhinein 90 tatsächliche Arbeitstage errechnen. Bei einer 5-Tage-Woche sei von 260 regelmäßigen Arbeitstagen auszugehen. Daher 24 * 90 / 260 = ~ 8 Urlaubstage.
Kann das so bestätigt werden? Wenn ja, welcher Zeitumfang würde dann konkret vergütet werden? Die Arbeitszeit, die ich eigentlich an dem konkreten Arbeitstag laut Dienstplan abzuleisten hätte?
Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar!
1 Antwort
- Es gilt immer der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Tage bei 6 Tage Woche in Deutschland)
- Es gilt das Günstigkeitsprinzip, wenn der Arbeitsvertrag besser ist, als das Gesetz.
- Überstunden erhöhen den Urlaubsanspruch nicht, da sie normalerweise durch zusätzliche Zahlung abgegolten sind.
Gibt es bei Euch einen Betreibsrat?
Bist Du in der Gewerkschaft?
Möchtest Du die Frage einem Arbeitsrechtsanwalt übergeben und eventuell klagen?