Kind will nicht zum Vater, Gericht ordnet begleiteten Umgang an?

Hi. Also ... es geht um folgendes:

Ich haben eine Tochter, sie ist 4 Jahre alt und geht in die Kita. Ich bin seit der Trennung von meinem Mann vor 2 Jahren alleinerziehend (aber gefühlt eigentlich schon seit Geburt, da er sich nie viel gekümmert hat...). Seit der Trennung übt er ständig Druck aus, meine Tochter sehen zu können und lässt uns nicht in Ruhe. Wir hatten uns außergerichtlich verständigt, dass er jedes zweite Wochenende und auch mal unter Woche Umgang hat.

Leider fühlt sich meine Tochter bei ihm nicht wohl und lehnt den Kontakt ab. Sie hat auch keine Bindung zu ihrem Vater. Ich habe vieles versucht, damit sie sich auf die Treffen freuet und habe sie auch immer motiviert dazu. Es hat alles nicht geholfen. Sie zeigte auch auffälliges Verhalten vor und nach den Umgängen mit dem Vater (auch in der Kita und bei Freunden). Seit März gibt es daher nun keinen Kontakt/Umgang zwischen meiner Tochter und dem Vater mehr zu. Denn ich will ja nicht meinem Kind schaden! Es ist der absolute Kindeswille den Vater nicht zu sehen und ihr geht es seitdem viel besser. Der Vater will dies nicht akzeptieren und fragt immer wieder, ob er seine Tochter sehen kann. Jetzt hat er mich sogar vors Gericht gezerrt mit der Begründung, ich(!!!) würde den umgang verhindern und ablehnen. Dabei handle ich doch nur im Interesse meiner Tochter. Das Gericht will, dass wir betreuten Umgang durchführen. Aber ich weiß schon, was dann wieder kommt: Meine Tochter wird weinen, vor Bauchschmerzen nicht schlafen können und ich werde die Nächte wieder an ihrem Bett verbringen, weil sie wimmert und Albträume hat. Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Wisst ihr einen Rat oder kennt ihr ähnliche Fälle? Ganz lieben Dank schon einmal :)

PS: Es ist so, dass wir eine außenstehende Stelle, eine Erziehungsberatung, eingeschaltet hatten. Diese hat dazu geraten, den Umgang auszusetzen und unsere Tochter zur Ruhe kommen zu lassen. Doch der Vater will darauf nicht hören. Auch die Kita sagt, dass meine Tochter sich auffällig verhält und rät dazu, auf die Meinung des Kindes zu hören. Und die ist eindeutig: Sie möchte keinen Kontakt! Mich treibt nun die Frage um, wie ich meine Tochter schützen kann ...

Recht, Kinder und Erziehung
Darf ich den verkauf von alkohol an einen Kunden verweigern?

Ich arbeitete heute an der bar in einem Restaurant als ein Gast ins lokal kam der mir von anfang an suspect erschien. Er hatte etwas probleme sich zu artikulieren, hat langsam geredet und hatte einen sehr emotionslosen „leeren“ Blick. Er hat weder getorkelt oder gelallt weshalb ich erstmals davon ausgieng er hätte ein leichtes geistiges Handicap oder eine Autismus-Störung. Er wurde natürlich wie jeder andere Gast bedient, höflich und mit respekt. Doch bereits seine erste Bestellung war sehr merkwürdig: 0,5L Vodka um 15:00Uhr mittags. Diesen Wunsch habe ich ihm natürlich nicht erfüllt und ihn auf zwei 0,2cl vodka shots und ein Bier runter geredet mit der ausrede das dies das limit sei dass wir an eine Person verkaufen dürfen. Bereits da hatte ich Gewissensbisse weil ich mir sicher war das er nicht ganz bei sinnen war auch wenn ich den Grund nicht kannte. Jedoch war er mitte 40 und in dem Moment dachte ich mir er könne das bestimmt selbst verantworten. Mein schlechtes Gewissen hatte leider einen guten Grund, als ich ihn fragte was es denn so früh schon zum feiern gäbe antwortete er nur ganz trocken er sei Alkoholiker. Die im nachhinein offensichtlichen anzeichen habe ich leider übersehen was ich zutiefst bereue. Selbstverständlich verweigerte ich ihm den weiteren verkauf von Alkohol wozu ich nun ja auch einen triftigen grund hatte. Meine frage ist nun hätte ich ihm bereits bevor er mir diese Information sagte die Bestellung verweigern dürfen nur weil er mir geistig nicht ganz auf der höhe erschien? Und selbst wenn ich es verweigern hätte dürfen, hätte ich es überhaupt machen sollen? Wie hättet ihr in meiner Position gehandelt?
die Situation endete damit das er sich auf den boden legte und so tief schlief das er nicht mehr ansprechbar war. Nachdem Polizei und Sanitäre sich um ihn kümmerten stellte sich heraus das er am Vortag aus einer Klinik entfloh in der er bereits wegen übermäßigem Alkoholkonsum war. Das Krankenhaus Armband hab ich ebenfalls übersehen. Ich habe einem flüchtigen Alkoholiker Vodka serviert und mache mir unglaublich große Vorwürfe deswegen auch wenn ich weiß das es einfach eine unglückliche Situation war. Wie soll ich in Zukunft handeln wenn Kunden Alkohol bestellt die mir nicht zu 100% Zurechnungswürdig scheinen? Darf ich den Verkauf auch ohne triftigem Grund verweigern? Und wenn ja, hättet ihr es in meiner Situation gemacht?

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