Kind will nicht zum Vater, Gericht ordnet begleiteten Umgang an?
Hi. Also ... es geht um folgendes:
Ich haben eine Tochter, sie ist 4 Jahre alt und geht in die Kita. Ich bin seit der Trennung von meinem Mann vor 2 Jahren alleinerziehend (aber gefühlt eigentlich schon seit Geburt, da er sich nie viel gekümmert hat...). Seit der Trennung übt er ständig Druck aus, meine Tochter sehen zu können und lässt uns nicht in Ruhe. Wir hatten uns außergerichtlich verständigt, dass er jedes zweite Wochenende und auch mal unter Woche Umgang hat.
Leider fühlt sich meine Tochter bei ihm nicht wohl und lehnt den Kontakt ab. Sie hat auch keine Bindung zu ihrem Vater. Ich habe vieles versucht, damit sie sich auf die Treffen freuet und habe sie auch immer motiviert dazu. Es hat alles nicht geholfen. Sie zeigte auch auffälliges Verhalten vor und nach den Umgängen mit dem Vater (auch in der Kita und bei Freunden). Seit März gibt es daher nun keinen Kontakt/Umgang zwischen meiner Tochter und dem Vater mehr zu. Denn ich will ja nicht meinem Kind schaden! Es ist der absolute Kindeswille den Vater nicht zu sehen und ihr geht es seitdem viel besser. Der Vater will dies nicht akzeptieren und fragt immer wieder, ob er seine Tochter sehen kann. Jetzt hat er mich sogar vors Gericht gezerrt mit der Begründung, ich(!!!) würde den umgang verhindern und ablehnen. Dabei handle ich doch nur im Interesse meiner Tochter. Das Gericht will, dass wir betreuten Umgang durchführen. Aber ich weiß schon, was dann wieder kommt: Meine Tochter wird weinen, vor Bauchschmerzen nicht schlafen können und ich werde die Nächte wieder an ihrem Bett verbringen, weil sie wimmert und Albträume hat. Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Wisst ihr einen Rat oder kennt ihr ähnliche Fälle? Ganz lieben Dank schon einmal :)
PS: Es ist so, dass wir eine außenstehende Stelle, eine Erziehungsberatung, eingeschaltet hatten. Diese hat dazu geraten, den Umgang auszusetzen und unsere Tochter zur Ruhe kommen zu lassen. Doch der Vater will darauf nicht hören. Auch die Kita sagt, dass meine Tochter sich auffällig verhält und rät dazu, auf die Meinung des Kindes zu hören. Und die ist eindeutig: Sie möchte keinen Kontakt! Mich treibt nun die Frage um, wie ich meine Tochter schützen kann ...
4 Antworten
Du kannst dem Vater nicht einfach das Umgangsrecht entziehen. Es mag ja sein, dass deine Tochter mit dem Umgang Probleme hat. Da solltest du bei einem Kinderpsychologen mal vorsprechen.
Aber es liegt nicht in deiner Entscheidung ihm das Umgangsrecht zu versagen. Und somit muss eben das Familiengericht entscheiden was richtig ist und was dem Kindeswohl entspricht.
Und wir können auch nicht beurteilen, ob es nicht am Ende doch an dir liegt, dass deine Tochter den Umgang verweigert. Das Kind ist gerade mal 4 Jahre alt und selbstverständlich ist eine Trennung der Eltern auch belastend. Ihre Ablehnung kann 1001 Grund haben den man so nicht offensichtlich erkennen kann.
Und natürlich muss der Kindsvater nun den Weg über das Gericht einschlagen. Soll er nun auf sein Kind verzichten, weil eine 4jährige aus welchen Gründen auch immer nicht zu ihm will? Und wahrscheinlich sieht er es auch ganz anders als du und befürchtet eben, dass du das Kind negativ beeinflusst. Wer da am Ende die Wahrheit spricht und wie es sich aus Kindessicht darstellt, wird der Richter versuchen zu klären, der ggf. auch das Kind befragen wird.
Und wenn ein Gutachten erstellt werden muss von einem Kinderpsychologen, dann wird auch das veranlasst werden.
Was glaubst du, wie viele Mütter den Umgang vereiteln und als einfache Begründung dann anführen: das Kind will aber nicht... So läuft es aber nun mal nicht!
Denn die entscheidende Frage ist da ja das "Warum will das Kind nicht?"
Und wie soll es auch eine Bindung aufbauen, wenn es den Vater nicht sieht?
Und die (angebliche) Angst vor dem Vater hat ja ebenfalls eine Ursache. Schon mal drüber nachgedacht dem Kindsvater anzubieten zusammen mit dir Umgang zu haben? Oder kommt es dir auch ganz gelegen, wenn gar kein Kontakt mehr herrschen würde?
Wie dem auch sei: das Gericht wird nun darüber entscheiden.
"Jetzt hat er mich sogar vors Gericht gezerrt"
Formal zurecht. Du kannst ihn nicht einfach den bewilligten Umgang verweigern.
Aber wenn von allen Seiten ersichtlich ist, dass das Kind nicht zum Vater möchte, mit welcher Begründung hat das Gericht denn trotzdem angeordnet? Wurde Deine Tochter separat befragt?
Ja wegen Loyalitätskonflikt angeblich. Das ist aber nicht das Problem. Sie möchte nicht zum Vater, sie hat keine Bindung, er tut ihr nicht gut. Seitdem die beiden keinen Kontakt mehr haben, geht es ihr sehr gut. Keine Bauchweh mehr, nichts!
Du, die Kita und die Erziehungsberatung und deine Tochter sind unabhängig der Meinung das der Umgang mit dem Vater nicht gut ist.
Ich würde mir diese Aussagen schriftlich geben lassen und einen Sexual-Kinderpsychologen hinzuziehen.
Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber die Verhaltensauffälligkeiten deuten auf eine/mehrere Straftaten des Vaters hin.
Du kannst über das Jugendamt/Sozialamt auch eine "Einstweilige Verfügung" beantragen, welche das vorläufige Umgangsrecht regelt.
Ich würde den Vater nicht über diese Vermutungen informieren, um dem Jugendamt die Möglichkeit zu geben die Wohnung des Vaters unverändert zu inspizieren zu können.
Sollten sich die Beobachtungen als harmlos erweisen, kann auch der Grund für das Unwohlsein der Tochter gefunden werden. So kann die Tochter doch noch eine gesunde Beziehung zum Vater aufbauen.
Es ist jedoch wichtig das du die ersten Schritte in den nächsten Tagen einleitest.
begleiteter Umgang ist ein guter Schutz für deine Tochter, weil da ein Zeuge ist der dem Gericht mitteilen kann wie deine Tochter reagiert und wie der Kontakt zum Vater ist.