Kind will nicht zum Vater, Gericht ordnet begleiteten Umgang an?

4 Antworten

Du kannst dem Vater nicht einfach das Umgangsrecht entziehen. Es mag ja sein, dass deine Tochter mit dem Umgang Probleme hat. Da solltest du bei einem Kinderpsychologen mal vorsprechen.

Aber es liegt nicht in deiner Entscheidung ihm das Umgangsrecht zu versagen. Und somit muss eben das Familiengericht entscheiden was richtig ist und was dem Kindeswohl entspricht.

Und wir können auch nicht beurteilen, ob es nicht am Ende doch an dir liegt, dass deine Tochter den Umgang verweigert. Das Kind ist gerade mal 4 Jahre alt und selbstverständlich ist eine Trennung der Eltern auch belastend. Ihre Ablehnung kann 1001 Grund haben den man so nicht offensichtlich erkennen kann.

Und natürlich muss der Kindsvater nun den Weg über das Gericht einschlagen. Soll er nun auf sein Kind verzichten, weil eine 4jährige aus welchen Gründen auch immer nicht zu ihm will? Und wahrscheinlich sieht er es auch ganz anders als du und befürchtet eben, dass du das Kind negativ beeinflusst. Wer da am Ende die Wahrheit spricht und wie es sich aus Kindessicht darstellt, wird der Richter versuchen zu klären, der ggf. auch das Kind befragen wird.

Und wenn ein Gutachten erstellt werden muss von einem Kinderpsychologen, dann wird auch das veranlasst werden.

Was glaubst du, wie viele Mütter den Umgang vereiteln und als einfache Begründung dann anführen: das Kind will aber nicht... So läuft es aber nun mal nicht!

Denn die entscheidende Frage ist da ja das "Warum will das Kind nicht?"

Und wie soll es auch eine Bindung aufbauen, wenn es den Vater nicht sieht?

Und die (angebliche) Angst vor dem Vater hat ja ebenfalls eine Ursache. Schon mal drüber nachgedacht dem Kindsvater anzubieten zusammen mit dir Umgang zu haben? Oder kommt es dir auch ganz gelegen, wenn gar kein Kontakt mehr herrschen würde?

Wie dem auch sei: das Gericht wird nun darüber entscheiden.

"Jetzt hat er mich sogar vors Gericht gezerrt"

Formal zurecht. Du kannst ihn nicht einfach den bewilligten Umgang verweigern.

Aber wenn von allen Seiten ersichtlich ist, dass das Kind nicht zum Vater möchte, mit welcher Begründung hat das Gericht denn trotzdem angeordnet? Wurde Deine Tochter separat befragt?


Bine5000hi 
Beitragsersteller
 23.08.2022, 19:05

Ja wegen Loyalitätskonflikt angeblich. Das ist aber nicht das Problem. Sie möchte nicht zum Vater, sie hat keine Bindung, er tut ihr nicht gut. Seitdem die beiden keinen Kontakt mehr haben, geht es ihr sehr gut. Keine Bauchweh mehr, nichts!

0

begleiteter Umgang ist ein guter Schutz für deine Tochter, weil da ein Zeuge ist der dem Gericht mitteilen kann wie deine Tochter reagiert und wie der Kontakt zum Vater ist.

Du, die Kita und die Erziehungsberatung und deine Tochter sind unabhängig der Meinung das der Umgang mit dem Vater nicht gut ist.

Ich würde mir diese Aussagen schriftlich geben lassen und einen Sexual-Kinderpsychologen hinzuziehen.

Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber die Verhaltensauffälligkeiten deuten auf eine/mehrere Straftaten des Vaters hin.

Du kannst über das Jugendamt/Sozialamt auch eine "Einstweilige Verfügung" beantragen, welche das vorläufige Umgangsrecht regelt.

Ich würde den Vater nicht über diese Vermutungen informieren, um dem Jugendamt die Möglichkeit zu geben die Wohnung des Vaters unverändert zu inspizieren zu können.

Sollten sich die Beobachtungen als harmlos erweisen, kann auch der Grund für das Unwohlsein der Tochter gefunden werden. So kann die Tochter doch noch eine gesunde Beziehung zum Vater aufbauen.

Es ist jedoch wichtig das du die ersten Schritte in den nächsten Tagen einleitest.