wenn ich bei ebay eine rückgabe angefragt bekomme und ich eine rückzahlung anweise, verpflichtet das den käufer das spiel zurück zu senden??

2 Antworten

Gemäß § 357 Abs. 1 BGB sind die empfangenen Leistungen im Falle des Widerrufs spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Der ursprünglich zwischen den Parteien geschlossene Vertrag wird durch den wirksamen Widerruf des Verbrauchers in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Das bedeutet, dass die Parteien wechselseitig verpflichtet sind, alle Leistungen, die sie aufgrund des ursprünglich geschlossenen Vertrages von der anderen Partei erhalten haben, an die jeweils andere Partei zurückzugewähren. Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen, die in solchen Fällen zu berücksichtigen sind.

Kaufpreis

Im Falle des wirksamen Widerrufs muss der Verkäufer dem Kunden unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei ihm eingegangen ist, den von diesem bereits gezahlten Kaufpreis grundsätzlich in voller Höhe zurückzahlen.

Allerdings besteht diese Pflicht des Verkäufers nur Zug um Zug gegen Rücksendung der Widerrufsware durch den Kunden. Das heißt, der Verkäufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises an den Kunden so lange verweigern, bis dieser die Widerrufsware an den Verkäufer zurückgesendet hat. Insoweit kommt es übrigens nicht darauf an, dass die Widerrufsware dem Verkäufer auch tatsächlich zugegangen ist. Entscheidend ist vielmehr, dass der Kunde die Widerrufsware nachweislich an den Verkäufer verschickt hat. Das Transportrisiko ist beim Verbrauchsgüterkauf auch im Hinblick auf die Rücksendung der Ware nicht vom Kunden sondern vom Verkäufer zu tragen.

Im Idealfall geht die Widerrufsware dem Verkäufer unversehrt zu. Was aber gilt, wenn die Widerrufsware beschädigt oder abgenutzt beim Verkäufer eintrifft? Insoweit muss jeweils nach der Ursache differenziert werden. Hat der Kunde den Zustand der Ware zu vertreten, etwa weil er die Ware vor der Rücksendung unsachgemäß genutzt oder unzureichend verpackt hat, so hat der Verkäufer ggf. einen Wertersatzanspruch und/oder einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, den er im Rahmen einer Aufrechnung ggf. direkt mit dem Rückzahlungsanspruch des Kunden verrechnen kann. Hat der Kunde aber alles richtig gemacht und ist die Ware erst aufgrund eines Problems beim Transport beschädigt worden, oder beim Transport abhandengekommen, so kann der Verkäufer dies nicht dem Kunden anlasten sondern muss sich insoweit direkt mit dem Transportdienstleister auseinandersetzen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, die Widerrufsware in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückzusenden. Dies entbindet den Kunden aber freilich nicht von seiner Pflicht, die Ware so zu verpacken, dass sie beim Rücktransport nicht beschädigt wird.

Willst du die Frage jetzt so lange stellen, bis dir jemand sagt das du die Ware UND auch das Geld behalten darfst?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Moderator auf Twitch

Nabend :)

Kulanz ist ein Kann, kein Muss.

Wenn du die Zahlung anweist, ohne dass der Artikel zurückgeschickt wird, ist die Sache für den eBay-Käuferschutz erledigt.

Genaueres findest Du unter

https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/rckgabeanfrage-bearbeiten?id=4115&st=12&pos=2&query=R%C3%BCckgabeanfrage%20bearbeiten&intent=bearbeitung%20von%20r%C3%BCcknahm&docId=HELP1113

Wenn Du den Artikel zurück haben möchtest, musst Du das ausserhalb von eBay klären.

VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Arbeit mit und für EBAY