Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

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Geld zurück nach mehrfacher Reparatur auf Garanatie (Laptop)?

Ich habe mein Lenovo Yoga 3 14" nun drei Mal zu Lenovo geschickt, weil immer wieder was kaputt war. Erst ist das Gerät bei Erschütterung abgestürzt und kam ohne Reparatur wieder - ein Softwarefehler wurde ermittelt. Beim zweiten Mal war gleich mehr kaputt: Absturz bei Erschütterung, Wolken auf dem Display, Lüfterrattern, defekte Seitentasten und extem vergilbtes Gehäuse. Diesmal wurde alles, bis auf das Gehäuse repariert. Als ich das Gerät dann wieder bekommen habe, war eine Stelle vom Gehäuse abgeplatzt und ich habe den Laptop erneut eingeschickt.

Heute kam das Gerät dann endlich wieder an und ich konnte den Laptop das erste Mal seit 9 Wochen wieder benutzen. Nach der Installation meiner Daten und nach einigen Stunden Gebrauch sind mir wieder Sachen aufgefallen: Irgendwas klackert ab und zu - denke das kommt von der Lüftung, die Capslock-LED bleibt nicht mehr an und die " i "-Taste ist extrem überempfindlich. Ich brauche die Taste nur ganz leicht zu berühren und es wird ein " i " eingegeben. Beim Schreiben kommt dann oft ein "ii" oder "iii". Diese Probleme hatte ich selbst noch nie und scheinen durch die erneute Reparatur (Gehäusewechsel) entstanden zu sein.

Die Heinis bei Medion in Görlitz machen jedes mal was neues kaputt, wenn sie was anfassen und das kann doch langsam nicht mehr angehen?

Ich besitze den Laptop seit August 2015, bin also noch in der Herstellergarantie.

Habe ich eine Chance das Geld zurück zu bekommen? So langsam habe ich die Schnauze voll mit dem Teil und komm mir von Lenovo nur verarscht vor.

Rechtsschutzversicherung habe ich, könnte man das darüber laufen lassen oder sind die Chancen da eher schlecht?

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Mitschreibegerät für das Studium: iPad Pro(12.9") oder MacBook Air?

Hallo,
ich war neulich im Apple-Store, um mich zwischen einem iPad Pro oder einer Apple Watch zu entscheiden. Nach kurzem Test der Apple Watch hat es mir bereits gereicht- dieses Ding wird keinen großen Nutzen für mich haben.
Danach dachte ich - spontan- daran, dass ich in einem halben Jahr auch Studieren werde und da eben ein Tablet oder sogar ein TabletPc um einiges besser wäre.
Also überlegte ich nun zwischen einem iPad Pro in der 12,9 Zoll Variante und einem MacBook Air, um später an der Uni Mitschreiben zu können. WEIL ich eben dort im Apple Store war und mir die Idee mit einem "Tippgerät" für die Uni ziemlich spontan kam, habe ich mich natürlich vorher nicht im Internet informiert.
Ich entschied mich für das iPad, da ein MacBook bloß wieder ein stinknormales Laptop gewesen wäre. Nunja, zu Hause angekommen merkte ich schnell, dass Meinungen im Internet eher vom iPad abraten, wenn es um das Mitschreiben geht.

Nun frage ich euch, was ihr davon haltet: MacBook Air oder iPad Pro (12.9") für das Mitschreiben an der Uni?
Und, da es ja nun schon gekauft wurde, ist es denn möglich, dass iPad für diesen Zweck zu benutzen, oder ist es völliger Müll?
(Natürlich würde ich mich mehr über positive Eindrücke / Gründe für das iPad freuen!:D)
PS.: Heute ist das Microsoft Surface 4 für ganze 400€ weniger zu haben. Ärgerlich. Wäre mir das Angebot gestern aufgefallen, hätte ich mich für das Surface entschieden.

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Gutschein und Absetzung der Werbungskosten / Verzicht auf Steuerrückzahlung?

Hallo, ich bin (Master-)Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Soweit ich weiß kann man einen Notebookkauf als Werbungskkosten bis zum Maximalbetrag von 410€+Mwst (~487€) beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Nun habe ich 2 Fragen:

1) Ich habe einen Gutschein für einen PC-Shop geschenkt bekommen und würde mit diesem gerne mir ein Notebook kaufen. Dieses Notebook würde ohne Gutschein über dem Maximalbetrag von 487€ liegen und müsste so über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mit dem Gutschein liegt er jedoch unter dem Grenzbetrag. Wie setzt das Finanzamt den Gutschein an? Muss ich denen den Kaufbeleg meines Freundes vorlegen, der den Gutschein gekauft hat oder rechnen die wirklich nur mit dem reduzierten Preis, da der "Gutschein" nicht zum Anschaffungspreis gehört und sie annehmen müssen (!) es wäre ein Geschenk gewese

2) Falls ich keinen Gutschein einlösen würde und ich den Grenzbetrag überschreiten würde, könnte ich dann auf die "höhere" Steuerrückzahlung über 3 Jahre verzichten und nur den Maximalbetrag von 487€ in der Steuererklärung ansetzen, sprich auf den restlichen Betrag der Rückzahlung der anderen 2 Jahre verzichten um die Rückzahlung in einem Jahr zu erhalten oder muss das Notebook dann zwangsweise über 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe LG

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