Darf der Vermieter für Waschküche,Treppenhaus,Treppenflur und Kellerräume die Grundsteuer umlegen
Bei uns sind es theoretisch 379 qm Grundfläche.Davon sind 307 qm vermietet. Die andere Fläche ist das Treppenhaus,Treppenflur,Waschküche und Öllagerraum. Darf er den Rest auf alle Mieter umlegen?
Grundsteuer,
Nebenkosten