Der Mieter ist zum 31.12.2011 ausgezogen, die NBK-Abrechnung für 2011 wurde ihm am 05.03.2012 übersandt. Trotz 2 Zahlungserinnerungen mit Terminsetzung bis heute kein Zahlungseingang. Der Mieter hat für die Kaution eine Bürgschaft hinterlegt. Können die NBK mit dieser Bürgschaft bei der Bank verrechnet werden? Oder ist dies gesetzlich nicht zulässig und wir müssen eine 3. und letzte Mahnung abschicken und dann einen Mahnbescheid erwirken?
Danke für die Hilfe :-)