Hallo zusammen,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Darin sind Kosten für den Winterdienst bis März enthalten. Die Krux an der Sache ist allerdings, dass ich erst im April eingezogen bin.

Bei Rückfrage bei meinem Vermieter wurde mir diese Vorgehensweise als korrekt bestätigt.

Auch der Mieterschutzbund macht mir wenig Hoffnung, da auch dieser die Rechtlichkeit dieser Vorgehensweise bestätigt.

Ist das wirklich so? Ist es zulässig, für Leistungen zahlen zu müssen, welche vor Mietbeginn erbracht wurden?

Es geht hierbei um einen erheblichen dreistelligen Betrag und ich bin eigentlich nicht bereit dafür zu zahlen.

Weiß jemand weiter oder hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank!