Hallo,
Ich Rechachiere für eine andere Person, welche für 3 maliges vergessen von Hausaufgaben Nachsitzen muss.
Anhand besagter Quelle: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+25&psml=bsshoprod.psml&max=true
Habe ich jedoch selber verstanden, dass die Maßnahme zur nacharbeitung von verloren gegangenem Unterrichtsstoff dient oder zum aufzeigen eines Fehlverhaltens.
Bei Nachreichen der Hausaufgaben sehe ich den ersten Punkt jedoch nicht erfüllt und das vergessen von Hausaufgaben ist ja kein Fehlverhalten sondern ein Absolut Menschliches versagen.
Wer vergisst dann Hausaufgaben Freiwillig?
Zumindest jene, welche es nicht aus Absicht tun, sollen dafür bestraft werden?
Habe ich das Gesetz richtig Interpretiert? Oder nicht= Oder gibt es auch noch andere Paragraphen zum Schulrecht welche es dem Lehrer erlauben Schüler nachsitzen zu lassen auf Grundloser Basis.
BITTE ALLE ANTWORTEN MIT QUELLEN VERSEHEN
ICH MÖCHTE ES AUF RECHTLICHER BASIS WISSEN