Darf mein Lehrer das überhaupt (nachsitzen)?

4 Antworten

Wenn ihr nachsitzen wollt(was nicht der Fall ist) darf er euch nachsitzen geben, wenn ihr aber nicht wollt ist nachsitzen geben gesetzlich verboten.

http://rataufdraht.orf.at/?story=13673:

Nachsitzen
Nachsitzen als Strafe ist nicht zulässig. Erlaubt ist das Nachsitzen, um versäumte Pflichten nachzuholen. Das wäre z.B. möglich, wenn du unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast, dann kann dich der Lehrer nachsitzen lassen, damit du die verpassten Aufgaben, Übungen etc. nachholen kannst. In dieser Zeit muss der Schüler dann aber auch beaufsichtigt werden.

Unabhängig von der rechtlichen Situation solltest Du selbst entscheiden, ob der Lehrer das (mit Dir machen) darf. Wenn Du nachsitzt, dann durfte er, wenn Du nicht nachsitzt, dann durfte er nicht. Wenn Du hingehst, wird der Lehrer glauben, Du hältst sein Vorgehen für gerechtfertigt, obwohl Du vielleicht dagegen bist. Du wirst ja selbst wissen, ob Du es richtig findest. Wenn nicht, dann geh nicht hin.

Grundsätzlich ist das Nacharbeiten, wie das Nachsitzen beschönigend genannt wird, erlaubt. Ich frage mich allerdings, ob es sich um eine Kollektivstrafe handelt, wenn alle Schüler unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten in der Stunde zur Nacharbeit aufgefordert werden. Kollektivstrafen sind jedenfalls nicht gestattet.

In einem zweiten Punkt scheint mir Klärungsbedarf zu bestehen. Es gilt bei Disziplinarmaßnahmen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ob der noch gewahrt ist, wenn ihr für eine unruhige Unterrichtsstunde drei Stunden nachsitzen müsst, scheinen mir zweifelhaft.

Aber der erste Absatz scheint mir der wichtigere zu sein. Die rechtliche Seite wäre für mich zweitrangig. Nicht alles was rechtlich erlaubt ist, ist auch richtig. Man denke nur daran, dass es Lehrern gesetzlich gestattet war, physische Gewalt gegen Schüler anzuwenden. War das richtig? Nein, war es nicht; obwohl es rechtens war.

Gruß Matti

Im Grunde genommen darf er das glaube ich sogar.. nur hab ich niemanden sagen hören ein Lehrer hätte 3 Std. überzogen.

Was nur wichtig ist: Bei minderjährigen Schülern müssen vorher die Erziehungsberechtigten informiert werden. Ansonsten dürfte er nicht Nachsitzen lassen (schon garnicht 3 Std.)

Das darf er nicht.