Nachsitzen wegen klassenarbeits heft nich abgegeben?

5 Antworten

Nein. Du hast ja keinen Unterrichtsstoff verpasst


Idris164  10.05.2018, 10:27

Das hat doch damit nichts zu tun

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motte30  10.05.2018, 10:29
@Idris164

Doch! Lehrer dürfen nur nachsitzen lassen, wenn Unterricht verpasst wurde.

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Kuhlmann26  10.05.2018, 10:45
@Idris164

Doch, hat es. Es heißt ja heute nicht mehr "Nachsitzen“, sondern "Nacharbeiten“ und dass ist nur dann erlaubt, wenn etwas nachgearbeitet werden soll, weil es verpasst wurde.

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Kuhlmann26  10.05.2018, 10:54
@Idris164

Richtig. Man hat die Willkür in der Schule inzwischen etwas gemildert, aber leider immer noch nicht vollständig abgeschafft. Aber das war mit der Prügelstrafe an Schulen in den westlichen Bundesländern auch nicht anders. Im Osten war sie bereits mit dem ersten Schulgesetz im Jahre 1946 als Erziehungsmittel verboten. Im Westen hat es bis in die achtziger Jahre genauert. Selbst als sie gesellschaftlich längst geächtet war, stand sie den Lehrern noch zur Verfügung, um Kinder gefügig zu machen.

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Ja, das nennt sich erzieherische Maßnahme.

Warum nicht? Du hast das Heft nicht unterschreiben lassen, also hast du deine Aufgabe nicht gemacht

Nein, Du musst nicht nachsitzen. Mag ja sein, dass Dein Lehrer das verlangt, ob Du es tatsächlich tust, entscheidest Du und nicht der Lehrer. Wenn er Deine Eltern über das Nachsitzen informiert (das ist vorgeschrieben), kann er Deinen Eltern ja auch den Grund nennen. Dann wäre es für Deine Eltern ein leichtes, das Heft zu unterschreiben. Noch etwas: Wenn Dein Lehrer eine Unterschrift Deiner Eltern haben will, warum wendet er sich dann an Dich? Es ist eine Sache zwischen ihm ind Deinen Eltern. Soll er sich die Unterschrift doch selber holen. Brauchst Du die Unterschrift? Wenn ja, wozu?

Das Nachsitzen - manchmal auch Nacharbeiten genannt - ist eine so genannte Erziehungsmaßnahme. Diese sollen dem Fehlverhalten des Schülers angemessen und verhältnismäßig sein. Nun darf man berechtigterweise fragen, welchen erzieherischen Wert das zweistündige Nachsitzen in Bezug auf eine fehlende Unterschrift hat?

Du kannst auf verschiedene Weise auf die Forderung Deines Lehrers reagieren. Einmal so, wie ich zu Beginn meiner Antwort geschrieben habe; also mit einer Weigerung. Oder Du schaust, ob er sich an die rechtlichen Vorgaben bei der Durchsetzung einer Erziehungsmaßnahme gehalten hat. Wissen Deine Eltern, von dem Nachsitztermin und wie stehen sie dazu. Teilen sie die Forderung des Lehrers oder finden sie das unangemessen.

Wenn sie es unangemessen finden, könnten sie dies dem Lehrer mitteilen. Und auch, dass der Lehrer sich bezüglich der Unterschrift zukünftig direkt an sie wenden und nicht Dich als Laufburschen missbrauchen soll.

Gruß Matti


huegelchen  10.05.2018, 11:30

Der Schüler ist für seine Hefte voll verantwortlich und nicht die Eltern. Also hat der Schüler auch das "Vergnügen" sich von seinen Eltern die Unterschrift zu holen. Da muss sich der Lehrer nicht direkt an die Eltern wenden.

Und wenn man ein Fehlverhalten begangen hat, sollte man auch mit den Konsequenzen leben können.

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Kuhlmann26  10.05.2018, 11:51
@huegelchen
Der Schüler ist für seine Hefte voll verantwortlich ...

Was hat das mit der Frage zu tun? Wenn er dafür verantwortlich ist, bedeutet dies auch, dass er darüber entscheidet, ob Eltern dort ihren Namen hinein malen dürfen, nur weil der Lehrer das verlangt. Entweder es ist sein Heft oder es ist es nicht. Wenn der Lehrer Forderungen erhebt, was in oder mit diesem Heft zu geschehen hat, ist der Schüler auch nicht mehr voll verantwortlich.

Was Du in diesem Zusammenhang als Fehlverhalten definierst, ist in Wahrheit gar keins.

Dein Kommentar steckt voller Widersprüche. Oder anders ausgedrückt: Es ist leeres Geschwätz.

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Hey,

nein darf er nicht.

Du hast nicht im Unterricht gefehlt/ geschwänzt oder Unterrichtsstoff in irgendeiner Art und Weise dadurch verpasst.

Lehrer dürfen nur nachsitzen lassen, wenn Unterrichtsstoff verpasst wurde.


Fuchs94  10.05.2018, 11:10

Dazu würde ich gerne mal den entsprechenden Absatz lesen.... Ich kenne es so dass Nachsitzen eine erzieherische Maßnahme ist. Wann diese zum Tragen kommt liegt im Ermessen der Schule

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Kuhlmann26  10.05.2018, 12:03
@Fuchs94
  1. Nachsitzen ist in den meisten Bundesländern längst als Erziehungsmaßnahme gestrichen worden und durch das Nacharbeiten ersetzt worden.
  2. Dieses Nacharbeiten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und liegt deshalb nicht im Ermessen der Schule, sondern wird durch Gesetze und Verordnungen geregelt.

Wie es sich im konkreten Fall verhält, könnte man nur klären, wenn man des Bundesland kennen würde, in dem der Fragesteller zur Schule geht.

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