Hallo, ich habe nach über 45-jähriger Berufstätigkeit als Versicherungskauffrau bei der gleichen Firma meinen Job verloren. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und erhalte seit dem 01.07.12 Arbeitslosengeld; eine Sperrfrist wurde nicht verhängt. Ich war eine gutbezahlte Fachangestellte im Innendienst einer großen Versicherungsgesellschaft. Mein Berufsberater macht mir Druck, dass ich mich auf Minijobs bewerben soll. Z. B. soll ich bei Handwerksbetrieben Rechnungen und sonstigen Schriftwechsel sortieren. Muss ich dieser Forderung tatsächlich nachgehen und mich, falls überhaupt solch eine Stelle angeboten wird, darauf bewerben? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.