Kann mich das Jobcenter zu Maßnahmen verpflichten?

Hallöchen.Bitte meine Frage nicht falsch verstehen.Zur Zeit bin ich arbeitssuchend und unser Arbeitsamt und Jobcenter wechseln zur Zeit ständig ihr Personal. Deshalb bin ich nun gestern bei meinem vierten Arbeitsvermittler gewesen innerhalb von zwei Monaten. Jedesmal stelle ich, da mir das so von der Leistungsabteilung gesagt worden ist, dem neuen Arbeitsvermittler die Frage ob ich auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen kann. Weil ich aus dem Bekanntenkreis mitbekommen habe, das das Jobcenter, auch wenn man eine geringfügige Stelle hat, einen zu einer Maßnahme verpflichtet und sagt, die Maßnahme geht vor, weil man dort auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird.Deshalb musste mein Bekannter die Stelle kündigen (400,00 Euro). Ich habe dann gestern die Antwort bekommen, alles was unter 400,00 Euro ist, bekomme ich nicht bewilligt. Bei einem 400,00 Euro Job muss ich erst nachfragen ob ja oder nein und ob ich eventuell eine Maßnahme machen muss. Ich muss dazu sagen, bei einem 400,00 Euro Job würde ich vom Amt noch 50,00 Euro zirka bekommen. Nun tritt aber ab Oktober diesen Jahres folgendes ein.Unser Sohn zieht wegen einer Lehre bei uns aus und deshalb bekomme ich dann ab Oktober zirka nur noch um die 100,00 Euro. Wenn ich dann einen 400,00 Euro Job habe (was bei uns auch schon ein Glücksfall wäre) würde ich doch gar nichts mehr vom Amt an Geldleistungen bekommen. Kann mich das Jobcenter dann trotzdem zu einer Maßnahme verpflichten.Weil vom Amt wurde mir da gestern gesagt das wäre rechtens und ich müsste dann den Job wieder kündigen. Bloß damit werden einem doch nur Steine in den Weg gelegt.Also ich kann das nicht so nachvollziehen. Vielleicht hat ja auch schon jemand solche Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen und Tipps geben.Danke. Sorry das meine Frage etwas länger geworden ist!Liebe Grüße.

Minijob, Jobcenter, Maßnahme
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