Kann man sich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht im Nachhinein befreien?

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Eine rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht möglich. Du kannst dich auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab dem Kalendermonat, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung mit der Änderungsmeldung zur Sozialversicherung anzeigt.

Tipp: Lass dir diese Meldebescheinigung unbedingt aushändigen, so kannst du sicher sein, dass er dich umgemeldet hat.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Nein, das geht nicht. Die Befreiung gilt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei deinem Arbeitgeber eingeht, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Heißt: Wenn du jetzt eine Befereiung beantragst, gilt die ab 01.09.