SgBII -Bezieher macht Minijob mit 450€. Weiß jemand wieviel das Jobcenter von der monatlichen Zahlung einbehalten?

3 Antworten

Ab dem 15 Lebensjahr gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll , dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Dann kommen von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Von 1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag dann, wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden muss.

Bei 450 € Brutto wären das also 170 € Freibetrag, wenn man diese dann auch Netto aufs Konto bekommt, dann werden diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen von 280 €, die dann vom Bedarf abgezogen würden.

Bis zu 280 €.

Das hängt von der genauen Minijob-Verdiensthöhe ab. Müssen ja nicht volle 450 € sein.

Der Freibetrag (das, was man behalten darf), liegt bei einem Minjob bei maximal 170 €.


plohmann 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 10:09

Das wollte ich wissen. Dankeschön

isomatte  21.09.2021, 09:27

Der Freibetrag ( das, was man behalten darf ), liegt bei einem Minijob bei maximal 170 €.

Diese Aussage ist so pauschal nicht korrekt !

Mal sehen ob Du als Experte darauf kommst !

DasOrakel  21.09.2021, 10:09
@isomatte

Solange die/der FS meine Aussage versteht, ist für mich alles gut :)

DasOrakel  21.09.2021, 10:13
@Richi008

@isomatte versucht nur, mich vorzuführen bzw. sich selbst darzustellen. Nicht dran stören :)

isomatte  21.09.2021, 10:15
@DasOrakel

Deine Aussage ist aber wie gesagt so pauschal nicht korrekt, da spielt es auch keine Rolle, ob jemand etwas versteht oder nicht, wenn Du nur diese eine Möglichkeit angibst.

isomatte  21.09.2021, 10:21
@Richi008

Das es nicht stimmt habe ich nicht behauptet, sondern nur, dass die Antwort so pauschal nicht korrekt ist, weil hier von max. 170 € bei 450 € Brutto ausgegangen wird und das muss nicht zwingend der Fall sein.

Verdient man im Monat mehr als 400 € Brutto, können zusätzlich zu den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll noch notwendige, berufsbedingt nachweisbare Aufwendungen abgesetzt werden.

Somit hätte man dann mehr als nur diese max. 170 € Freibetrag im Monat !

Denn in den 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kann jeder in Abzug bringen und muss im Monat dann für diese notwendigen Aufwendungen max. die verbleibenden 70 € einsetzen.

Auf Nachweis kann man den übersteigenden Betrag zusätzlich in Abzug bringen und hätte dann mehr als 170 € von seinen 450 € Brutto = Netto.

isomatte  21.09.2021, 11:11
@DasOrakel

Nichts anderes machst Du mit mir und nervst mich mit deinen sinnlosen und unnötigen Kommentaren.

(450-100)*0,8=280


plohmann 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 09:14

Dankeschön. Werden die 280 abgezogen ? Dann verbleiben ja nur 230€?

yamat501  21.09.2021, 09:16
@plohmann

jopp praktisch gesehen lohnt es sich nicht einen 450€ Job auszuüben also rein von der Bezahlung her.Daraus kann sich halt eine Vollzeitstelle ergeben und das ist dann der eventuell lohnende Aspekt

berlina76  21.09.2021, 09:17
@plohmann

Nein, man bekommt, was man verdient, das Geld wird vom ALG2 abgezogen nicht vom Einkommen.