2 Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern & Selbstständig?
Hallo,
ich durchsuche seit Tagen das Internet nach einer Antwort, aber leider steht im Internet immer nur die Sozialabgaben zahlen muss, wenn man über 450 € verdient.
Einmal zu mir, meine Selbständigkeit läuft momentan nicht so gut (bin gerade in der Anfangsphase) aber trotzdem muss ich monatlich natürlich Rechnung gezahlt werden, wie Krankenkasse. Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet, gesetzlich krankenversichert bin ich sowieso, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung Rente, zahle ich ebenfalls.
Jetzt zu meiner Frage, wenn ich zwei Minijobs ausübe, bei zwei verschiedenen Arbeitgebern, was sollte ich beachten?
Also bei 900 € Brutto im Monat bleiben dann knapp 600 €, nach Sozialabgaben übrig, ist das richtig?
Der erste Minijob wird mit Steuerklasse 1 berechnet, der zweite mit Steuerklasse 6?
Zahle ich selbständig dann weiterhin die Krankenkasse/Pflegeversicherung etc. oder muss das dann der Arbeitgeber vom zweiten Minijob machen?
Beziehungsweise wer meldet die Steuern überhaupt an, der Arbeitgeber oder ich?
Ich möchte gerne die Minijobs machen, weil beide flexibel Arbeitszeiten anbieten, genau das, was ich suche und mit den 600 € wäre es leichter alles in der Anfangsphase erstmal zu zahlen.
Bitte schickt mir keine links oder schreibt das ist ja dann ein Midijob, das weiß ich selber danke.
3 Antworten
Du verwechselst die Begrifflichkeiten.
Ein Minijob zeichnet sich laut gesetzlicher Definition dadurch aus, dass er steuer- und sozialversicherungfrei ist. Die Tatsache, dass man weniger als 450 Euro verdient, ist bei der Beurteilung unerheblich.
Du könntest also neben deiner Selbstständigkeit bei einem Arbeitgeber einen Minijob machen, während der zweite Job steuerpflichtig nach Klasse 6 ist und Sozialabgaben einbehalten werden müssen.
Dann hast du ganz einfach keine Minijobs mehr :-((
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
oder schreibt das ist ja dann ein Midijob, das weiß ich selber danke.
warum fragst dann?
du darfst eben mit beiden Minijobs nicht über 450€ kommen
Jeder Selbstständige kann mehrere Minijobs ausüben, allerdings kommen wiederum die Verdienstgrenzen ins Spiel. Die Minijobzentrale informiert darüber, dass die monatliche Grenze von 450 Euro nicht überschritten werden darf. Dabei werden die Einnahmen aus allen Minijobs zusammengerechnet. Sobald die Grenze überschritten wird, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. https://www.selbststaendig.de/wissen/selbststaendig-und-minijob#:~:text=Jeder%20Selbstst%C3%A4ndige%20kann%20mehrere%20Minijobs,Euro%20nicht%20%C3%BCberschritten%20werden%20darf.&text=Sobald%20die%20Grenze%20%C3%BCberschritten%20wird%2C%20werden%20alle%20Minijobs%20sozialversicherungspflichtig.
wenn man sucht wird man fündig
Ich komme mit beiden auf 900€…… und beantwortet nicht meine Frage…. Aber danke