Wird mein Minijob meiner Mutter angerechnet (Hartz4)?

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Dein Bafög - wurde bisher auf keinen Fall voll auf deinen Bedarf angerechnet, weil Du ohne zusätzliches Erwerbseinkommen min.einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro hast.

Dieser fällt aber dann weg, weil dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten und diese 100 Euro dann durch die erste Stufe der Freibeträge ersetzt wird.

Wenn deine Mutter also jetzt schon nichts mehr für dich bekommt, dann wirst Du mit deinen 450 Euro Brutto gleich Netto dann sehr wahrscheinlich dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen.

Das wird dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Du würdest dann wahrscheinlich nur dein Bafög und deine 450 Euro haben und müsstest dann deine Anteile für die Warmmiete und Haushaltsstrom selber an deine Mutter zahlen.

Dann käme noch ein angemessenes Kostgeld dazu, oder Du verpflegst und versorgst dich dann selber und was Du dann noch hast steht dir zu deiner Verfügung.


andr33 
Fragesteller
 29.08.2021, 22:49

Die Sache ist die:

Meine Mutter hat vor dem Bafög Leistungen von 1300€ vom Jobcenter bekommen wovon 170€ mein Anteil waren. Nachdem ich Bafög bekommen habe (470€), sind die Leistungen auf 1000€ gesunken. Bedeutet 300€ wurden angerechnet. Sind die restlichen 170€ dann der Freibetrag? Weil sonst macht die Rechnung keinen Sinn.
Sagen wir mal ich habe ab nächsten Monat einen 450€ Minijob. Würden die monatlichen Zahlungen an meine Mutter von 1000€ auf 550€ sinken? In dem Falle müsste ich die kompletten 450€ an meine Mutter zahlen. Jedoch würde das gegen den Grundsatz „Kinder haften nicht für Ihre Eltern“ verstoßen weil ich dann den Unterhalt von meiner Familie bezahlen müsste oder nicht?
Aktuell bezahle ich meinen Unterhalt komplett sprich ich zahle meiner Mutter meinen Anteil der Miete usw. Aber nach dem Minijob müsste ich auch den Unterhalt meiner Familie bezahlen wenn das Jobcenter die Leistungen kürzt.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen

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isomatte  29.08.2021, 23:27
@andr33

Dazu müsste ich erst einmal wissen wie viele Personen ihr seid, was an Warmmiete gezahlt werden muss und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wenn deine Mutter vorher 1300 Euro bekommen hat, dann sollte dein Anteil aber höher als nur 170 Euro gewesen sein, wenn Du außer Kindergeld von 219 Euro kein weiteres Einkommen hattest.

Denn dann konntest Du vom Kindergeld min. 30 Euro Versicherungspauschale ab 18 Jahren absetzen.

Du hättest also nur 189 Euro anrechenbares Einkommen gehabt.

Seit 2021 liegt alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 357 Euro von 18 bis 24 Jahre.

Addiert man zu den 189 Euro anrechenbarem Kindergeld deine 170 Euro, die angeblich dein Anteil waren, dann käme man ja nur auf 359 Euro.

Da würden für deinen Anteil der Warmmiete ja nur 2 Euro bleiben und das kann nicht sein.

Wenn Du also 470 Euro Bafög - hast und dann 450 Euro Brutto gleich Netto verdienst, dann würdest Du nach Abzug der 170 Euro Freibetrag von deinem Erwerbseinkommen max. 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen haben.

Würden mit den 470 Euro Bafög - vorerst um die 750 Euro anrechenbares Einkommen ergeben.

Zieht man davon deine 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab, blieben voraussichtlich vorerst um die 393 Euro für deinen Anteil der Warmmiete übrig und soviel musst Du nicht zahlen.

Also bist Du aus der BG - deiner Mutter raus und brauchst dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr, dass wird dann deiner Mutter als Einkommen entsprechend auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Du hättest dann also deine 470 Euro Bafög und deine 450 Euro Brutto gleich Netto, zusammen also 920 Euro.

Davon musst Du dann deinen Anteil für die Warmmiete, Haushaltsstrom zahlen und Kostgeld abgeben oder dich selber verpflegen und versorgen.

Mit dem Rest musst Du deine sonstigen Aufwendungen bestreiten.

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andr33 
Fragesteller
 29.08.2021, 23:39
@isomatte

Also wir sind mit mir zusammen 5 Personen (meine Mutter, meine 3 jüngeren Geschwister und ich)
Das Geld vom Jobcenter ist eine Aufstockung, weil wir alle Wittwenrente/ Halbwaisenrente bekommen und Kindergeld. Vom Geld vom Jobcenter wird die Miete bezahlt, die ca 1100€ beträgt

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde sich für die Leistungen meiner Familie, also den 1000€ nichts ändern, wenn ich einen 450€ Job habe?

Also ich müsste nur meinen Mietanteil usw bezahlen, den ich jetzt sowieso schon bezahle.

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isomatte  29.08.2021, 23:54
@andr33

Dein letzter Satz ist korrekt.

Doch, es würde dann keine 1000 Euro mehr für den Rest der BG - geben, es sei denn, dass jetzt schon durch deine Waisenrente das volle Kindergeld als Einkommen bei deiner Mutter angerechnet würde.

Das kannst Du dann aus dem Bescheid deiner Mutter entnehmen.

Was bekommst Du denn an Waisenrente ?

Bei etwa 1100 Euro Warmmiete und 5 Personen läge der Anteil bei die 220 Euro, dazu deine 357 Euro Regelbedarf, ergibt min.einen Bedarf von um die 577 Euro

Wenn ich die 100 Euro vom Bafög - anziehe, dann blieben max.um die 370 Euro übrig.

Würde also bedeuten, dass deine Rente über 200 Euro liegen müsste um derzeit schon nichts mehr vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen zu müssen.

Wenn sie also geringer ist, dann würdest Du noch Kindergeld benötigen, was dann nach Aufnahme des Jobs nicht mehr der Fall wäre.

Dann würde deine Mutter auch keine 1000 Euro mehr bekommen, aber das kann sie ja dann mit dem Kindergeld ausgleichen, welches Du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst.

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andr33 
Fragesteller
 30.08.2021, 09:15
@isomatte

Waisenrente und Kindergeld werden voll angerechnet. Ich bekomme 140€ Waisenrente.

Bedeutet das, wenn ich einen 450€ Job annehme, dass meiner Mutter auf jeden Fall Leistungen gekürzt werden und ich diese aus eigener Tasche ausgleichen muss? Also neben meinem Anteil der Miete auch noch den gekürzten Anteile der Mieten meiner Familie.

Ich frage mich nur wieso sowas gemacht werden darf, wenn es es heißt „Kinder haften nicht für ihre Eltern“ In meinem Fall würde ich aber ganz klar den Lebensunterhalt meiner Familie zahlen müssen.

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isomatte  30.08.2021, 09:49
@andr33

Das ist mir bekannt und etwas anderes habe ich auch nicht behauptet !

Sicher wird dein Kindergeld und deine Waisenrente voll auf deinen Bedarf angerechnet, weil Du schon diese 100 € pauschalen Freibetrag auf dein Bafög - hast.

Würdest Du kein Bafög - bekommen, dann wären Kindergeld und Waisenrente sonstiges Einkommen und dann könntest Du ab 18 ohne Erwerbseinkommen min. 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, was dann nach einer Beschäftigungsaufnahme nicht mehr der Fall wäre, oder halt wenn man wie in deinem Fall dann Bafög - bekommt und diesen pauschalen Freibetrag von 100 € hat.

Du musst mit deinem Einkommen deine Familie nicht unterstützen, eine Ausnahme gibt es nur beim schon angesprochenen Kindergeld.

Wenn Du dein Kindergeld nicht mehr benötigst, dann wird es wie gesagt wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Wie ich schon geschrieben haben, dein Bedarf liegt derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine um die 220 € Kopfanteil für die Warmmiete, wenn diese bei 5 Personen bei 1100 € liegt.

Dein Bedarf liegt also bei min. um die 577 € pro Monat.

Ohne Erwerbseinkommen hättest Du also angenommen 370 € anrechenbares Bafög - weil Du diese min. 100 € pauschalen Freibetrag hast, dazu käme dann das volle Kindergeld von derzeit min. 219 € und deine Waisenrente von 140 €.

Zusammen hättest Du dann voraussichtlich um die 729 € anrechenbares Einkommen.

Zieht man von diesen um die 729 € deinen Bedarf von min. 577 € ab, blieben nur max. um die 152 € an Überschuss, die Du zur Deckung deines Bedarfs nicht mehr benötigen würdest.

Dein Kindergeld liegt aber bei min. 219 €, zieht man diese max. 152 € Überschuss ab, bleiben um die 67 €, die Du zur eigenen Bedarfsdeckung derzeit noch benötigst.

Es kann dann also als Einkommen deiner Mutter auf den Bedarf der restlichen BG - nur max. diese um die 152 € Überschuss angerechnet werden, wenn deine Mutter sonst kein Einkommen hat, auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann kann deine Mutter min. diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, es blieben dann angenommen max. 122 € was dann vom Kindergeld auf den Bedarf der Familie angerechnet werden kann.

Nun beginnst Du einen 450 € Job und verdienst da angenommen jeden Monat 450 € Brutto und bekommst diese auch Netto ohne Abzüge aufs Konto überwiesen.

Dann stünden dir darauf nach § 11 b SGB - ll 170 € an Freibetrag zu, die dann theoretisch von den 450 € Brutto = Netto abgezogen werden und ein voraussichtliches anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 € ergeben.

Zu diesen max. 280 € käme dann vorerst dein volles Bafög - weil die 100 € pauschaler Freibetrag entfallen, dann dein volles Kindergeld und deine Waisenrente.

Zusammen käme man dann auf angenommen max. 280 € + 470 € + 219 € + 140 € = max. 1109 € anrechenbares Gesamteinkommen.

Dein Bedarf liegt aber nur bei um die derzeit 577 € !

Es blieben dann angenommen max. um die 532 € an Überschuss !

Da aber max. das volle Kindergeld als Einkommen deiner Mutter mindernd angerechnet werden darf, wenn Du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst, würden dir also nach Abzug der 219 € Kindergeld immer noch um die 313 € an Überschuss bleiben, die dann aber nicht mehr auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden dürfen.

Man kann dann also das Kindergeld bei dir gleich weglassen und bei deiner Mutter als Einkommen anrechnen, dass wären also angenommen dann diese 67 € mehr, die Du vorher noch selber zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt hast.

Deine Mutter bekommt dann zwar diese angenommenen 67 € weniger vom Jobcenter, also angenommen nur noch 933 € und keine 1000 € mehr, dafür hat sie ja aber dann diese 67 € vom Kindergeld, die Du dann nicht mehr benötigst und deiner Mutter dann mehr als jetzt zahlen müsstest.

Du hättest dann also angenommen deine 470 € Bafög + 140 € Waisenrente + deine 450 € Brutto = Netto = gesamt um die 1060 € pro Monat.

Davon müsstest Du deiner Mutter dann im Regelfall deine 220 € Kopfanteil der Warmmiete zahlen, dazu dein Kopfanteil für normalen Haushaltsstrom und mit deiner Mutter ein angemessenes Kostgeld vereinbaren, oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Was dann von den um die 1060 € bleibt, ist deine und damit muss Du dann deine weiteren Aufwendungen und Ausgaben bestreiten.

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isomatte  30.08.2021, 10:03
@isomatte

Mit deinem dann erhöhtem Einkommen könntest Du auch leicht ausziehen, wenn es dann bei der Warmmiete deiner Mutter keine Probleme gibt, also dann diese um die 1100 € Warmmiete weiter angemessen für 4 und nicht mehr 5 Personen wäre.

Dann stünde dir nämlich zusätzlich noch dein Kindergeld zu, wenn Du von deiner Mutter keinen Unterhalt von min. deinem Kindergeld bekommst.

Hättest dann deine 470 € Bafög + 450 € Brutto = Netto + deine 140 € Waisenrente + deine 219 € Kindergeld = gesamt um die 1279 € im Monat und dann sollte dir auch ein höherer Bafög - Satz zustehen.

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andr33 
Fragesteller
 30.08.2021, 11:37
@isomatte

Ich danke Ihnen vielmals, um es nochmal zusammenzufassen: Meiner Mutter darf also Höchstens die Differenz aus Bedarf und meinem Einkommen abgezogen werden aber nur maximal bis zur Höhe meines Kindergelds? wenn diese Höhe erreicht wurde mit z.B. meinem Minijob dürfte das Jobcenter nichts weiter bei meiner Mutter abziehen.
Leider wird ausziehen nicht ganz möglich sein, weil meine Mutter erstmal noch auf meinen Mietanteil angewiesen ist.

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isomatte  30.08.2021, 12:00
@andr33

Deine Mutter wird dann für dich nichts mehr an Leistungen bekommen, bekommt sie ja jetzt schon nicht mehr !

Sie bekommt dann dein komplettes Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet, ggf. kann sie dann min. diese 30 € Versicherungspauschale abziehen, dann würden max. 189 € und keine 219 € Kindergeld auf die restliche BG - verteilt.

Du hast dann also dein Bafög + Waisenrente + deine angenommenen 450 € Brutto = Netto und zahlst dann deinen Anteil der Warmmiete, Anteil Haushaltsstrom und ggf. Kostgeld an deine Mutter, wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst.

Was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf der anderen angerechnet werden.

Deine Mutter hat auch dadurch nicht weniger, weil sie dann dein komplettes Kindergeld zum Ausgleich zur Verfügung hat.

Sicher könntest Du ausziehen !

Deshalb habe ich auch geschrieben, wenn die Warmmiete nach deinem Auszug dann noch angemessen für 4 Personen wäre.

Sollte das so sein, dann würde nach deinem Auszug die Warmmiete einfach durch 4 und nicht mehr durch 5 Personen geteilt, der Kopfanteil der anderen Personen würde sich also dann durch deinen Auszug ggf. einfach erhöhen.

Würde die Warmmiete dann nicht mehr angemessen sein, dann würde das Jobcenter diese im Regelfall nur für weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf auch weiter voll zahlen.

Man würde dann aufgefordert zumindest die Kosten zu senken, im schlimmsten Fall müsste man sich dann innerhalb dieser Übergangszeit von min. 6 Monaten eine angemessene Wohnung suchen, oder dann den Differenzbetrag aus seinem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Kannst im Internet ja einmal eingeben, Angemessene KDU - und dazu den Namen eurer Stadt, da solltest Du eigentlich etwas finden.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Bitteschön

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isomatte  30.08.2021, 23:26

Danke dir für deinen Stern !

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120 EUR (Freibetrag) und Werbungskosten (Fahrkosten) werden nicht angerechnet.

Woher ich das weiß:Recherche

andr33 
Fragesteller
 29.08.2021, 20:19

soweit ich weiß ist das so bei Schülern, die selbst noch Leistungen erhalten

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isomatte  29.08.2021, 21:48

Auch das ist nicht korrekt !

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Wird mein Minijob meiner Mutter angerechnet (Hartz4)?

Nein.


andr33 
Fragesteller
 30.08.2021, 09:07

Wieso?

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Agamemnon712  30.08.2021, 10:41
@andr33

Weil der anrechenbare Teil Deines Einkommens Deinem ALG 2 angerechnet wird, sofern Du welches beziehst.

Deine Mutter hat nichts damit zu tun mit der Ausnahme, daß sch der gemeinsame Auszahlungsbetrag ändert, falls Ihr (Du und Mutter) in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebt.

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isomatte  30.08.2021, 09:57

Super Antwort, wird ganz sicher alles beantworten was FS - ler wissen möchte !

Und komm mir nicht mit, etwas anderes steht nicht in der Frage !

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