Brauche ich für meinen Minijob ein ärztliches Attest?

3 Antworten

Das hat doch nichts mit deinem Gehalt und Arbeitsstunden zu tun.

Ein Minijob ist genauso ein Job wie in Teil oder Vollzeit.

Ist man Krank und kann nicht arbeiten, muss man Krank geschrieben werden, und der Arbeitgeber rechnet dein Gehalt mit der AU über die Krankenkasse ab.

du bist kein arbeitnehmer "2. klasse", sondern arbeitsgesetze, z.b. entgeltfortzahlung gelten uneingeschränkt auch für minijobber, selbst mit geringsten verdiensten und unregelmäßiger arbeitszeit.

d.h. du hast anspruch auf entgeltfortzahlung und brauchst daher eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. dank corona kannst du die sogar telefonisch bei deinem hausarzt anfordern, ohne in die praxis zu müssen.

verweigert dir aber dein chef die entgeltfortzahlung, solltest du ihn mit nachdruck auf die gesetzliche lage hinweisen. viele chefs haben auch diesen irrglauben, dass "aushilfen" keine rechte (urlaub, entgeltfortzahlung, mindestlohn usw.) hätten.

beharrt er auf seiner ansicht, solltest du mit kündigung und /oder klage drohen und dir lieber einen besseren job als bei einem sklaventreiber/ausbeuter suchen.


Alina903 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 09:37

Ok

Alina903 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 09:35

Meine Kollegin meinte wenn ich nicht arbeiten komme , bekomme ich auch kein Geld .. das war z.B in der Corona Krise auch so , ich habe kein Geld bekommen , als ich nicht arbeiten gehen konnte , weil der Laden zu hatte . Dann habe ich auch kein Geld bekommen .

noname68  17.09.2021, 09:37
@Alina903

betriebsruhe wegen corona war leider für minijobber, die kein kurzarbeitergeld bekommen, zum nachteil; d.h. keine arbeit, kein lohn.

das hat aber nichts mit entgeltfortzahlung im krankheitsfall zu tun.

vertraue in solchen komplexen fragen des arbeitsrechts nicht laien, die sich nicht oder nur unzureichend auskenne.

Familiengerd  17.09.2021, 15:00
@noname68
d.h. keine arbeit, kein lohn

Das ist auch bei Minijobbern falsch!

Wenn ein Arbeitnehmer wegen der vorübergehenden Schließung seines Betriebes Minijobber nicht beschäftigen kann/will, entbindet ihn das nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts, dass Minijobber normalerweise in dieser Zeit erhalten hätten (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

Steht doch im Arbeitsvertrag!?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung