Nebenjob bei 40h Woche?

2 Antworten

Meine Frage ist jetzt, darf ich nicht mal, auch wenn es nur an EINEM Tag unter der Woche wäre, 4 Stunden nach der Arbeit meinen Nebenjob antreten?

"Offiziell" darfst Du das nicht, wenn dabei die (werk)täglich höchstzulässige Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten und die Ruhezeit bis zum Antritt der Hauptbeschäftigung nicht eingehalten wird. Aber: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"

Diese Arbeitszeit"problematik" würde nur dann keine Rolle spielen, wenn der Nebenjob eine selbstständige Tätigkeit wäre, weil das Arbeitszeitgesetz ArbZG nur für abhängig Beschäftigte/Arbeitnehmer gilt (wenn ein Arbeitnehmer sich die Nächte mit Partys, Computerspielen usw. um die Ohren schlägt, ist das ja auch Privatsache - so lange sich das nicht negativ auf die Hauptbeschäftigung auswirkt).

Nein, das darfst du nur als Selbstständiger.