Bekommt man als Aushilfe seinen Urlaub bezahlt?
Hallo,
bekommt man als Aushilfe (450€ Basis) z. B. bei Netto oder Norma seinen Urlaub bezahlt (3 Wochen)
Wenn ja, wie viel bekommt man in den 3 Wochen, nach was richtet sich das?
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass du stundenweise bezahlt wirst. Also bekommst du für die Stunden den Urlaubslohn, die du in der Zeit normalerweise gearbeitet hättest.
Arbeitest du unregelmäßig, wird anhand der vergangenen Monate der Durchschnitt errechnet.
Bei meiner Frau ist es so das sie den (anteiligen) Urlaubsanspruch (450€ Basis) jeden Monat mit der Abrechnung ausbezahlt erhält.
Wenn sie jetzt Urlaub macht und weniger arbeitet erhält sie natürlich auch entsprechend weniger, aber es wurde ja schon jeden Monat bezahlt.
Eigentlich nicht, denn wenn wir nun beschliessen 8 Wochen in Urlaub zu gehen ist das kein Problem da in dieser Zeit einfach "nur kein Lohn" erwirtschaftet wird.
Es gibt keine Begrenzung auf Uraubstage mit 0,xx Stunden Bezahlung pro Tag.
Eigentlich nicht
Doch (und was heißt "eigentlich"?)!
Der gesetzliche Urlaubsanspruch darf schlicht und einfach - in der von Dir beschriebenen Situation - nicht ausgezahlt werden. Für einen darüber hinaus zusätzlich gewährten Urlaubsanspruch darf das aber selbstverständlich so vereinbart werden.
Wenn Deine Frau darüber hinaus unbezahlten Urlaub nehmen will, bleibt ihr das natürlich unbenommen.
Als Minijobber hast Du ebenfalls einen Anspruch auf bezahlten Urlaub - grundsätzlich ist das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen als Lohnfortzahlung maßgeblich.
Wegen Norma, Netto:
Tarifvertraglich kann die Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung auch anders geregelt sein. Im Einzelhandel NRW beispielsweise ist es der Durchschnitt der letzten 12 Monate (ist jemand weniger als 12 Monate beschäftigt dann der kürzere Zeitraum), mind. aber das Gehalt, welches man im Monat des Urlaubsantritts hätte.
Frag doch deinen Chef. Bist du fest angestellte Aushilfskraft oder nur temporär? Für temporäre Aushilfskräfte (z. B. Ferienjob) besthet kein Urlaubsanspruch.
Für temporäre Aushilfskräfte (z. B. Ferienjob) besteht kein Urlaubsanspruch.
Wie kommst Du denn nur darauf?
Das ist schlicht und einfach falsch!
Dann hast du 3 Wochen Urlaub wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Du bist ja nicht selbstständig.
Das ist 1. rechtswidrig, weil der Urlaubsanspruch nur ausgezahlt werden darf, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, und 2. bleibt der Urlaubsanspruch - als Tage, die zu nehmen sind - trotz der "Auszahlung" erhalten.