Als Teilzeit oder Minijob bewerben?
Hallo. Ich möchte mich gerade wieder für einen Job bewerben. Der unterschied zu davor ist nun, dass ich mich für Teilzeit oder Minijob bewerbe.
Was der Unterschied des beiden ist, ist mir nur zum Teil klar (Lohn, Steuern, etc)
Jetzt frage ich mich halt für was ich mich bewerben soll. Ich bin 18, Schüler in der 12. Klasse (mache nur das Fachabi), das späteste wann ich nach Hause komme täglich ist ~17 Uhr
vergessen: Der Job wäre im Laden HIT
2 Antworten
Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis und du wärst über die Eltern in der Familienversicherung noch krankenversichert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.htmlh
Bei der Steuer entscheidet der Minijob-Arbeitgeber wie verfahren wird: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Beim Midijob gilt folgendes:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Lohnsteuer als Single in Lohnst.klasse 1 wird dir ab ca. 1125€ mtl. Bruttolohn einbehalten, jedoch besteht beim Single ein Steuer-Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand; also insgesamt sind weit über 10.000€ im Jahr einkommensteuerfrei ;-))
Gruß siola55
Wie wär's denn mit einer kurzfristigen Beschäftigung als Ferienjob mit max. 3 Monaten?
Diese kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten im Kalenderjahr ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Ich würde in irgendeinem Industriebetrieb fragen. Einfach zuarbeiten in der Produktion, ggfs etwas etikettieren, verpacken, kleine Sachen montieren. Wird sicherlich auch besser bezahlt als nur Mindestlohn. Wir stellen in den Ferien immer Schüler als kurzfristig Beschäftigte ein. So dürfen die sogar steuerfrei Vollzeit in den Ferien arbeiten.