Guten Tag,

Zu meiner Frage noch weitere Details..

ich hab ein Mietvertrag unterschrieben als ich 17 Jahre alt war. Fünf Monate nach Einzug wurde ich volljährig.

Es erfolgte damals keine Zustimmung meines gesetzlichen Vertreters oder der gleichen. Ebenfalls wurde die Unterschrift nicht erneuert nachdem ich 18 wurde.

Ich möchte nun ausziehen und habe eine Kündigung verfasst in der ich den damaligen Vertrag als unwirksam erklärt habe und auf die Kündigungsfrist verzichten will, da ich innerhalb von einem Monat ausziehen möchte. Miete habe ich bis zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich gezahlt. Zudem möchte ich auf die Mindestdauer von einem Jahr Mietzeit verzichten, indem ich mich auf die Unwirksamkeit berufe.

Zu meiner Frage nun, wurde der Vertrag automatisch wirksam als ich 18 wurde oder kann ich mich auf die Unwirksamkeit berufen und den Auszug durchführen innerhalb von einem Monat?

Danke im Voraus für jede Antwort:)