Stress mit den Vermietern?

Hallo an Alle,

Ich bräuchte einen kleinen Rat

Ich hatte mir schon einige Wohnungen angesehen und hatte nur noch 2-3 Wochen Zeit bis das Studium began und stand somit unter Zeitdruck, also nahm ich aus meiner Verzweiflung aus das nächstbeste und fand die Wohnung eign. auch sehr schön.

Am Anfang als ich dabei war die Wohnung zu besichtigen war es Sommer. Die Vermieter waren relativ nett zu dem Zeitpunkt, dann hatte ich einen weiteren Termin um den Vertrag zu unterzeichnen, aber auf Anweisungen meines Vaters wollte ich einfach um sicher zu gehen nach einen Protokoll fragen auf den die Schäden aufgelistet sind.

Die Vermieter sind sehr sauer geworden und hatten gemeint, dass sie noch viele weitere Bewerber hätten also hatte ich mich einschüchtern lassen und unterzeichnet.

Nun ist das Ding, dass sie extra betont hatten, dass nie jemand bei den Heizkosten nachzahlen musste und es immer Auszahlungen sozusagen gab.

Bei mir war es eine hohe Summe, die ich nachzahlen musste, da die Wohnung sehr feucht und kalt ist ( = ich musste dauerhaft heizen, damit sich kein Schimmel bildet und mein Mehl, Zucker und Salz sind komplett nass). Außerdem bin ich immer krank geworden sobald ich in meiner Wohnung geschlafen habe.

Dann bin ich im September eingezogen und im Oktober haben die Bauarbeiten am Haus begonnen (diese wurden ebenfalls in keinem Satz erwähnt und haben bis gestern angehalten also ca. 7 Monate)

- Durch die Bauarbeiten konnte ich meinen Balkon überhaupt nicht nutzen.

- Ich habe bis Heute kein Internet, weil die Leitungen sehr komisch verlaufen, obwohl mir die Vermieter garantiert haben, dass hier Internet vorhanden ist + wurde damit beworben.

- Sobald ich meinen Lichtschalter betätige fällt die Sicherung raus und das liegt wie ich heute erfahren habe nicht an meiner Lampe. (ging am Anfang eine kurze Zeit nicht und seit 1 Woche gar nicht mehr) meine Vermieter machen natürlich nichts.

- Scheinbar liegen dort, obwohl es keine Hausordnung gibt andere Regelungen als die normalen Nachtruhe Regelungen in Bayern vor (22 Uhr).

Zu dem Putzplan: der übrigens erst 1 Stunde nachdem ich unterzeichnet hatte erwähnt wurde und ich mich mit den Nachbarn zusammen tun soll (der steht nicht im Mietvertrag -> aber ich bin mir unsicher ob der drinnen stehen muss). Nun ist es so, dass ständig Bauarbeiter durch das Haus gelaufen sind und wenn ich geputzt habe dann wurde immer alles direkt wieder dreckig, somit dachten meine Vermieter scheinbar ich hätte nicht geputzt.

Nun wollen sie mich rausschmeißen.

Wisst ihr ob man da etwas rechtlich machen kann? Denn ich fühl mich echt verarscht. Ich denke halt einfach, dass mir Dinge verschwiegen wurden oder halt anders dargstellt als es ja letztendlich der Fall war.

Was würdet ihr machen?

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Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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Wasserschaden im Badezimmer Wohnung unbewohnbar?

Guten Tag,

Meine Mutter und ich haben aktuell folgendes Problem:

Der Hausmeister kam zu uns und behauptete, wir hätten einen Wasserschaden. Leider trifft es zu. Die Wohnung unter uns hat schon ne ganz nasse Decke.

Wir dürfen nicht duschen bzw baden. Was ein irre großes Problem darstellt, lol. Jeder Mensch muss duschen vorallem wenn er berufstätig ist.

Morgen kommt der Fachmann um sich das ganze anzusehen.

Folgendes Szenario haben wir aktuell zusätzlich:

Wir haben eine Zusage für eine Wohnung erhalten, in die wir so schnell wie möglich einziehen wollen. Ohne die "3 Monate Kündigungsfrist" berücksichtigen zu müssen.

Aktuell haben wir hier ne 1 Zimmer Wohnung. Altbau. Eigentlich nur für Pendler geeignet. Fenster undicht. Da kümmert sich der Vermieter nicht drum. (Vermieter sind ein 80 jähriges Ehepaar) Wir haben hier nun zwei Winter lang frieren müssen wegen den undichten Fenstern. Toilette ist ebenfalls kaputt, meine Mutter hat den Vermietern dies mitgeteilt, es wurde gesagt es wird sich drum gekümmert. Das ist nun 3 Monate her und es hat sich immernoch keiner drum gekümmert. Wir haben auch kein Keller und keinen Waschmaschinen Anschluss.

Jetzt wo auch noch der Wasserschaden entstanden ist. Und der Nachbar unter uns ne nasse Decke hat, tut der Vermieter plötzlich was. Und wir müssen nun ungeduscht zur arbeit! Es HACKT.

In diesem Falle, mit dem Wasserschade in der aktuellen Wohnung, wäre das nicht ein perfekter Grund um dem Vermieter zu sagen "Hey, wir haben einen unzumutbaren Zustand hier, wir wollen daher sofort kündigen und ausziehen da wir ja sowieso schon eine neue Wohnung haben die auf uns wartet" ?

Meine Frage nun lautet:

Falls der Fachman tatsächlich bestätigt, das der Wasserschaden zu hoch ist und wir für ne Weile nicht duschen können, sind wir dann dazu berechtigt sofort zu kündigen?

Hoffe es gibt hier Leute die sich tatsächlich auskennen und keine Hobby-Profis.

Freundliche Grüße,

Ellie

Wohnung, Wasserschaden, Mietrecht Kündigung
Katzenhaltung und "Überbelegung" Begründung genug zur Kündigung (Mietrecht)?

Guten Abend,

nach langem widme ich mich wieder mit einer Frage an euch, die mir bereits seit knapp einem Jahr viele Sorgen bereitet. Es tut mir im Vorfeld für den langen Text schon einmal leid.

Es ist so, dass ich letztes Jahr am 1.03.21 in meine erste Wohnung (1 Zimmer/30m²/Strom & Internet zahle ich selbst) eingezogen bin. Im Mietvertrag ist es geregelt, dass ich den Vermieter je nach Art und Größe meines Haustiers informieren muss. Übergangsweise verweilte eine Katze bei mir, die bis dahin nicht meine eigene war. Er sah sie, bevor ich ihn informierte und mahnte mich ab, sowie er mir immer wieder (letztlich durch einen Anwalt) Fristen setzte, bis wann ich meine Katze abzugeben habe mit der Begründung, ihn nicht informiert zu haben und dass die Wohnung für mich und die Katze zu klein sei. Später informierte ich ihn, dass ich die Katze nun adoptiert habe. Ich hatte ein paar Telefonate mit einer Anwältin, die mir Mut machte indem sie abstritt, dass er Recht habe. Die Katze verkratzt keine Türen und verliert auch nirgends Haare, da sie eine ruhige Wohnungskatze ist, die nichts anderes gewöhnt ist. Sie zählt doch zu größeren Kleintieren oder? Ist eine Genehmigung sofort bzw überhaupt nötig?

Eine Weile war Ruhe, bis er es auf meine Freundin abgesehen hatte, die (wirklich sehr selten) ihren Hund (Chihuahua) dabei hat. Zu ihrer Arbeit hat sie von sich aus einen langen Anfahrtsweg, der besonders bei der Witterung der letzten Monate erschwert zu fahren war. Irgendwann fragte mich mein Vermieter, ob sie bei mir wohnen würde, was wir beide verneinten. Tut sie nicht, denn ich bin ebenso oft an Wochenenden bei ihr (und dusche dort genauso oft wie sie bei mir). All ihre Kleidung und Möbel sind auch in ihrem Elternhaus und wir sind immer zusammen bei mir, sie hat keinen Schlüssel.

Nun kam Freitag die zweite Abmahnung, erneut wegen der Katzenhaltung und wegen "Überbelegung". Er drohte mir nun endgültig mit der fristlosen Kündigung durch seinen Anwalt und das Beste: Rückzahlung von Miete für die letzten 3 Monate: 120 Euro + 40 Euro zusätzlich ab jetzt für jeden Monat. Einmal hatte ich mich ausgeschlossen und er dafür 25 Euro verlangt, die ich nicht bezahlte, weil meine Anwältin wieder vom Gegenteil davon überzeugt war. Mieterhöhungen gabs auch schon zwei. 2x 10 Euro. 1. wegen hohem Verbrauch (Sommerzeit) und eine ohne Grund.

Die Klingel funktioniert seit Monaten nicht, aber das interessiert ihn nicht. Persönlich schafft er nicht mal den Augenkontakt aber über das Papier, auf das ich seit Monaten nicht mehr antworte, lässt er seine dicken Nüsse raushängen. Tut mir leid für meine Wortwahl, ich bin immer nett gewesen, aber für mich ist das ein Unmensch.

Vielleicht kann mich jemand von euch beruhigen, dass es okay ist eine Freundin und eine friedliche Hauskatze zu haben ohne monatelang von einem Tyrann belagert zu werden.

Ich bin wirklich verzweifelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ldz

Abmahnung, Mietrecht Kündigung
Fristgerechte Kündigung wegen Störung des Hausfriedens wirksam?

Liebe Community,

meine Wohnung wurde mir fristgerecht gekündigt zum 30.04., das schreiben ist vom 01.02. Grund dafür ist die wiederholte Störung des Hausfriedens. In der Kündigung wurde ich nicht darauf hingewiesen Wiedersprechen zu können, das schreiben war jedoch unterschrieben. Die Kündigung wurde per Einschreiben zugestellt. zusätzlich wird mir nicht die Mieterauskunft für das Amt zugestellt von meinem Vermieter, mit dem Hinweis, ich solle erst den Erhalt der Kündigung bestätigen (Er hat doch eh die Bestätigung durch das Einschreiben? Ohne Mieterauskunft kann ich kein ALG beantragen)

Zu mir: Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und suche nach Jobs im ganzen Bundesgebiet, bedeutet ein Auszug zum 30.04 würde für mich ggf. einen Zwischenumzug bedeuten. Eine Wohnung in meiner Stadt zu finden ist schwer. Nachweislich habe ich schon nach Wohnungen gesucht, auch nach welchen in denen sich meine Wohnsituation verschlechtern würde (aktuell: 24qm;420€ warm ohne Strom).

Zum Hintergrund:

Die Störungen traten durch den Besuch meiner Freundin auf. Diese leidet an mehreren gravierenden psychischen Erkrankung. Diese Erkrankung äußert sich auch in verbaler Form, sprich..sie schreit. Grund der Streits ist eine Verunsicherung im Bereich Vertrauen, welches sie aus ihrer Kindheit auf mich überträgt. Dabei geht es um das Thema Betrug, Pädophilie und zahlreiche weitere Faktoren. Dies dürften auch meine Nachbarn aufgrund der Lautstärke mitbekommen haben. Verschlimmert wurde die Situation dadurch, dass ein Zettel in unserem Flur aufgehängt wurde indem ich mitunter aufgefordert wurde meinen "Schwanz" bei mir zu halten. Dies hat ihre Psychose verstärkt, weil sie nun annahm meine Nachbarn würden von einem geheimen Doppelleben mitbekommen. Die Streits gingen teils soweit das von Nachbarn die Polizei gerufen wurde. Diese kam 2 mal, die Sachlage wurde beide male erläutert und die Beamten haben keine weiteren Maßnahmen vorgenommen, da die Beamten über Ihre Krankheit und über den Zettel der Nachbarn informiert waren. Da die Polizei nur 2 mal erschienen ist, nehme ich an, dass Sie bei weiteren Anrufen die Situation einschätzen konnten und deswegen von einem Eingreifen abgesehen haben. Nun stellt es sich doch so dar, dass sie für ihre Erkrankung nichts kann und sich auch in Behandlung befindet. Somit fällt es auch mir schwer diese Handlungen zu unterlassen bzw. wie ich aufgefordert wurde für Besserung zu sorgen, zumal die Nachbarn wissentlich, oder nicht provokativ gehandelt haben. Sie hat natürlich auch eine Wohnung, in welcher wir uns auch aufhalten. Ein permanentes dort leben um bei meiner Freundin zu sein ist mir leider nicht möglich, somit muss es mir doch gestattet sein sie auch mit zu mir zu nehmen?

Meine Fragen:

Liegt ein Formfehler vor, da keine Widerrufsbelehrung vorliegt?

Darf mir wegen Störung gekündigt werden, wenn meine Nachbarn es verschlimmert haben?

Gilt wegen dem Zwischenumzug eine Härtefallregelung?

Recht, Mietrecht Kündigung
Wer ist nach Tod des Mieters für Wohnungsauflösung zuständig?

Ein Vermieter wurde vom Neffen des langjährigen Mieters (verwitwet, kinderlos) telefonisch über dessen Tod informiert. Er teilte dem Vermieter gleichzeitig mit, er würde die Wohnung bis Ende des Folgemonats durch ein Entrümpelungsunternehmen geräumt und besenrein übergeben. Persönliche Dinge (Wertgegenstände?) würde er die nächsten Tage aus der Wohnung entfernen. Die erbetene schriftliche Kündigung verschickte er jedoch erst in der Mitte des Folgemonats und bat um Kündigungsbestätigung.

Der Vermieter erklärte sich bereit den Neffen am Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen, auf dreimonatiges Kündigungsrecht zu verzichten und zügig auf eigene Kosten die Renovierung zu übernehmen sofern Besichtigungsterminen mit Interessenten nichts im Wege steht. Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird, was der Vermieter verweigert. Daraufhin teilt der Neffe mit, dass er den Schlüssel im Anschluss an die Entrümpelung nur dann zurückgebe, wenn der Vermieter 600.- EUR auf das Konto des Verstorbenen überweise, da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.

Falls der Vermieter damit nicht einverstanden sei, liefe das Mietverhältnis "nach Überprüfung der Rechtslage" drei Monate weiter und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.

Muss sich der Vermieter darauf einlassen, zumal sich der Neffe durch sein Verhalten als Berechtigter bzw. Erbe ausgegeben hat und die Wohnung bereits nach Dokumenten und Wertgegenständen durchsucht hat?

Ist es nicht so, dass er durch sein Verhalten das Erbe angenommen hat, wodurch der Vermieter kein Pfandrecht aus dem Nachlass des Mieters geltend machen kann?

Recht, Erbe, Erbe ausschlagen, Mietrecht Kündigung, Wirtschaft und Finanzen
Ist das schon strafbar?

Hallo :)

Erstmal Entschuldigung für den langen Text :(.

Ich bin vor 7 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen.

Nun will mein Ex - Vermieter Schadensersatz in Höhe von 4.000€ haben, trotz abgelaufener Verjährungsfrist.

Er pochte darauf ,dass meine Versicherung ja eh zahlt (was sie nicht tut).

Ich fragte mehrfach nach Rechnungen der Handwerker, jedoch will mir niemand eine zukommen lassen.

Ich solle aber alleine für Malerarbeiten 1.500€ zahlen 🤨. ( Habe natürlich vor Übergabe alles hell gestrichen ).

Zudem hat er bereits 3 fremden Leuten meine Nummer gegeben , ohne meine Erlaubnis.

Auf die Frage , wer die Personen sind, kam keine Antwort.

Die alte Wohnung war extrem hellhörig, man hat jedes Gespräch der Obermieter mitbekommen.

Ich hatte leider sehr laute Obermieter, die prinzipiell die Nacht zum Tag gemacht haben , sodass schlafen fast jede Nacht unmöglich war.

Das wusste der Vermieter auch.

Ich habe also gekündigt und auf eBay Kleinanzeigen eine Anzeige aufgeben, wo ich eine nicht hellhörige Wohnung mit ruhigen Nachbarn suche.

Und genau auf diese Anzeige hat mich natürlich ausgerechnet meine alte Hausverwaltung angeschrieben, sie haben solch eine Wohnung .

Natürlich wusste sie nicht , dass ich das selber bin.

Sprich , die Hausverwaltung wusste , dass es in dem Haus erhebliche Probleme mit Lärmbelästigung und Hellhorigkeit gab und bieten so jemanden eine angeblich ruhige Wohnung an....

Nun meine Frage:

Hat der Vermieter sich mit dem Verhalten bereits strafbar gemacht ?

Wegen versuchten Versicherungsbetrug, Betrug ( mit vorsätzlicher Körperverletzung wegen erheblichen Schlafmangel ect. ) und Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien ?

Danke für eure Antworten :)

Mietrecht Kündigung, Vermieterin
Darf ich als Mieter einer bestimmten Person die Wohnungsbesichtigung verweigern, wenn es um mein Wohlbefinden geht?

Hallo,

nach etlichen Schikanen und Belästigungen einer anderen Mietpartei habe ich beschlossen die erwachsene Lösung anzugehen und auszuziehen.

Die Mietpartei unter mir ist psychisch krank und hat mich über einen längeren Zeitraum abgehört und sogar einen Bekannten als "Zeugen" dazugeholt, um meine genauen Tätigkeiten in der Wohnung auszumachen und mich als Ruhestörer darzustellen. Das ging so weit, dass man gemeinsam ins Treppenhaus ging um mir vor meiner Wohnungstüre beim Kochen zu lauschen. Die Partei hat selbst einmal zugegeben, dass sie neidisch auf meine Karrierelaufbahn ist. Ich möchte dabei erwähnen, dass ich jemand bin, der in seiner Wohnung schleicht und nachts nicht einmal die Klospülung betätigt um niemanden zu belästigen.

Weiterhin bin ich berufsbedingt über 12-16h am Tag nicht zu Hause. Dementsprechend ist es mir wichtig, in meiner Wohnung Ruhe zu haben. Da mir dies durch die aggresiven und psychisch auffälligen Verhaltensmuster der anderen Person nicht möglich war, habe ich aufgegeben und gekündigt. Ich habe dem Vermieter einen potentiellen Nachmieter genannt, der ebenfalls sehr friedensbedürftig ist und wenig Ärger machen würde. Der Vermieter war begeistert und hat dieser Person bei einem Telefonat mündlich zugesagt.

Die andere Mietpartei hat davon natürlich Wind bekommen und den Vermieter so lange unter Druck gesetzt, bis er darin eingestimmt hat, dass die Person, die als "Zeuge" fungiert hat die Wohnung nun bekommt. Ich ziehe zum Ende diesen Monats aus. Ich möchte nicht, dass diese bestimmte Person meine Wohnung betritt, solange ich da noch wohne. Gegen Drittpersonen, die nachweislich nichts mit dem Mobber aus der anderen Wohnung zu tun haben, habe ich keinerlei Einwände. Die Wohnung wird sowieso erst Monate später vermietet, da sie laut Vermieter noch saniert wird. Habe ich ein Recht darauf, dieser Person das Betreten meiner Wohnung zu verweigern?

Vielen Dank fürs Durchlesen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da mir der Gedanke daran schon fast Angstzustände bereitet. :-(

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterschutz, Mietrecht Kündigung
Unberechtige Abmahnung?

Hallo,

Wir hatten vor ein paar Wochen das Problem, dass die Angehörigen/ Freunde von bestimmten Nachbarn unseres Hauses immer wieder auf unserem Parkplatz standen. Mein Freund hat diejenigen dann darauf angesprochen und darum gebeten, dies zu unterlassen. Ein Ehepaar kam ihm dann direkt blöd und meinte ihre Angehörigen können parken wo sie wollen. Seitdem ist mein Partner ihnen wohl ein Dorn im Auge, obwohl er im Recht war.

Nun haben sich scheinbar genau diese Mieter zusammengetan und sich beim Vermieter beschwert, wir wären unerträglich laut. Was definitiv nicht stimmt. Wir sind beide sehr ruhige Menschen und achten auf unsere Mitmenschen.

Der Vermieter teilte uns dann vor zwei Wochen mit, dass die Nachbarn sich beschwert haben und er uns darauf hinweisen soll. Wir haben ihm gesagt, dass diejenigen doch mit uns persönlich sprechen sollen und wir uns keiner Schuld bewusst sind. Dennoch haben wir ab diesem Moment wirklich noch extremer auf Ruhe geachtet. Haben sogar ab 22 Uhr nur noch geflüstert, womit wir uns schon unfassbar unwohl gefühlt haben.

Heute stand dann tatsächlich der Vermieter mit einer Abmahnung an der Tür. Darin steht, der Lärm wäre laut den Mietern nicht mehr aushaltbar und diese wollen die Polizei verständigen. Sollte sich nicht sofort etwas ändern, würde uns die Wohnung fristlos gekündigt werden. Wir haben dem Vermieter nochmal erklärt, dass wir selten zu Hause sind und uns sehr leise verhalten. Dieser meinte aber nur, ihm wären die Hände gebunden, wenn sich mehrere Mieter beschweren.

Können wir etwas gegen diese unberechtige Abmahnung tun?

Und was ist, wenn es tatsächlich zur fristlosen Kündigung kommt? Wir haben ja keine Beweise dafür, dass wir leise sind...?

Muss im Vetrag etwas von Ruhezeiten stehen?

Dazu muss ich noch erwähnen, dass es in unserer Gegend sehr schwer ist, eine Wohnung zu finden.

Bitte um eure Hilfe.

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Komme nicht aus WG-Zimmer raus - Hilfe?

Ich suche nun seit Oktober letzten Jahres einen Nachmieter für mein WG-Zimmer, da die Antwort auf meine Kündigung folgendes war:

"Ihre Kündigung können wir leider nicht anerkennen! Wir haben keine Zimmervermietung sondern vermieten ganze Wohnungen. Es gibt für Sie nur folgende Möglichkeiten:

 

1.     Die ganze WG kündigt und gibt die Wohnung zum 31.01.2021 zurück: (reguläre Kündigungsfrist)

2.     Die anderen WG Mitglieder entlassen Sie aus dem Mietvertrag und übernehmen Ihren Mietanteil ( Mietaustrittserklärung s. Anlage)

3.     Sie stellen einen solventen Nachmieter, mit dem ihre WG einverstanden ist, dieser übersendet seine Unterlagen: Personalausweis Vorder-u. Rückseite, Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise Vorvermieterbescheinigung und die von allen unterschriebene Mieteintrittserklärung ( entsprechende Formulare s. Anhang)"

Nun wird sogar eine Mietnachzahlung (1.600€!) verlangt, an der wir erkennen können, dass eine Mieterhöhung ohne unser Wissen stattgefunden hat und ein Mitbewohner nie die normale Miete richtig gezahlt hat. (Ich habe jeden Monat immer gezahlt, habe sogar Beweise.)

Desweiteren habe ich meinen Job verloren und kriege von der Agentur für Arbeit nur 420€. Hartz IV wollten die nicht dazugeben, warum auch immer. Ich muss die ganze Zeit Möbel und andere Sachen verkaufen und auf einer Matraze schlafen, weil ich die Miete sonst nicht mehr zahlen kann.

Meint ihr, ich sollte damit mal zum Anwalt? Wir stehen leider alle als Hauptmieter drin. Es gab bisher insgesamt (alle Monate ab Oktober 2020) um die 30 Interessenten, die entweder nicht mehr geantwortet haben, vom Jobcenter kamen und keine Bürgschaft hatten (was der Vermieter bei solchen Interessenten verlangt) oder vom Vermieter abgelehnt worden sind.

So langsam wirds immer wenigermit Interessenten und ich weiß nicht was ich machen soll.. Wenn jetzt ne Mieterhöhung folgt weiß ich auch nicht mehr weiter. Und wie wir alles nachzahlen sollen steht auch in Frage.

Recht, WG, Wohngemeinschaft, Mietrecht Kündigung
Mietvertrag - Fristen für Mietende?

Hallo,

ich habe im vergangenen Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen, der folgende Klausel zur Mindestmietdauer enthält.

"Beide Parteien verzichten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Nach Ablauf der Verzichtszeit ist der Vertrag für beide Teile nach den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar."

Nun, da leider eine berufliche Veränderung ansteht, wollte ich zum Ende der aus meiner Sicht einjährigen Mindestmietvertragsdauer kündigen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich frühestens nach Ablauf der 12 Monate meine Kündigung einreichen können und ab dann die dreimonatige Kündigungsfrist zu laufen beginnt.

De facto hätte ich damit eine Mindestmietzeit von 15 Monaten.

Das wäre bei den Mietpreisen in Berlin für mich eine enorme Zusatzbelastung. Kann die o.g. Klausel wirklich so ausgelegt werden? Muss ich wirklich 15 Monate Miete zahlen?

Zusatzpunkt: Ich bot der Vermieterin an, mich bei der Nachmietersuche zu beteiligen, um so evtl. früher aus dem Vertrag zu kommen und erhielt diese Antwort:

Wir gestatten uns an dieser Stelle den Hinweis, dass die Suche nach einem Nachmieter durch Sie, für den Eigentümer ein unverhältnismäßiges Risiko darstellt und er dies nicht akzeptieren muss.

Würde mich sehr freuen, wenn ich eine Bewertung zu der o.g. Klausel und Tipps zum weiteren Vorgehen erhalten könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Mietwohnung, Recht, Mietvertrag, Nachmieter, Mietrecht Kündigung
Vermieter provozieren?

Ich habe Ende Februar meine Wohnung gekündigt. Die Genossenschaft mochte ich nie sonderlich und in dem MFH streiten sich immer öfter die Paare was man leider voll mitbekommt.

ich habe den Vermieter gefragt ob es möglich ist die letze Miete von den Genossenschaftsanteilen (die ich auch gekündigt habe) abzuziehen. Dies wurde verneint. Die Anteile werden 14!!!!! Monate nach der Kündigung ausgezahlt... Da die Genossenschaft nicht wirklich auf das Geld angewiesen ist (Millionen Umsätze pro Jahr), ich aber jeden Cent 5 mal umdrehen muss weil ich im letzten Monat 2 mieten stemmen muss dachte ich mir, dass ich dann den Vermieter etwas provoziere ....

die Genossenschaft will meine Telefonnummer an Interessenten weitergeben was ich abgelehnt habe (ich habe meine Emailadresse genannt unter der ich ständig erreichbar bin) dies akzeptieren sie aber nicht, was in meinen Augen nicht mein Problem ist, da ich ja eine Erreichbarkeit (Email) genannt habe und ich es nicht einsehe meine private Nummer an fremde Menschen weiterzugeben! (Festnetz habe ich nicht)

zum anderen soll ich mich alleine um Besichtigungen kümmern (Vermieter bringt die Interessenten und ich soll den Rest machen). Ich habe von Mo-Fr den Zeitraum 07:00 - 09:00 Uhr für Besichtigungen frei gehalten.

Falls es keinen direkten Nachmieter gibt kann die Genossenschaft mir aufgrund meiner „zickereien“ was anhaben? Ich sage ja keine Termine ab und soweit ich weiß ist es mir überlassen wem ich meine Nummer gebe und vorallem WANN ich fremde Menschen in meine Wohnung lasse. Solange ich Besichtigungen ermögliche sollte das doch alles ok sein oder?

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Was habe ich hier für Rechte (Wohnungsproblem)?

Ich wohne in eine Mietwohnung. Meine Wohnung ist vor ein langer Flur mit anderen Wohnungen. In dem Flur gibt es an jedes Ende Rauchschütztüren und sie dürfen nicht offen bleiben, es ist verboten. Auch nicht lüften.

Alle Eingangstüren aller Wohnungen hier dichten nicht gut, meine auch nicht. In dem Flur stinkt es jeden Tag sehr stark nach Zigarretenrauch. Der Geruch kommt erstens zu einem Teil, aus den Eingangstüren der anderen Wohnungen raus.

Zum zweiten, wohnt hier ein Typ, der jeden Abend im Flur raucht.

Ich bin nicht raucher. Jeden Tag kommt viel Zigarretenrauch in meiner Wohnung rein. Ich lüfte jeden Tag mehrmals bei weit geöffenetem Fenster, weil Fenster gekippt hilft nicht, aber gleich kurz dannach stinkt die Wohnung wieder nach Zigarrettenrauch. Draußen ist auch eiskalt und das ist sehr unangenehm.

Meine saubere Kleidung, meine Bettwäsche stinken nach Zigarrette mittlerweile. Und gesund ist das auch nicht für meine Lungen diese Luft zu atmen.

Hier arbeitet im Gebäude eine Hausmeisterin / Hausverwalterin. Sie weißt seit Monate über dieses Problem bescheid. Geändert hat sich aber nix.

Im Dezember habe ich mit ihr gesprochen und ihr gesagt, dass endlich was unternommen werden soll, zumindest mit dem einem Typ der im Flur raucht. Und sie meinte, dass ab dieses Jahr härter durchgegangen wird.

Mal gucken was passieren wird, was dieses "härter duchgehen" bedeutet. Sie meinte, sie darf mir keine Infos darüber geben.

Ich will das nicht weiter ertragen. Ich habe Gestern mittag den Vermieter angeschrieben, dass er sich um dieses Problem mit dem Typ kümmern soll, und zweitens, dass das Problem mit meine Wohnungstür gelöst wird, weil sie ja nicht gut dichtet. An den Ränder kommt viel rein. Selbst wenn der Typ dann nicht mehr draußen raucht, kommt aus den anderen Wohnungen Rauch raus.

Er hat meine Nachricht gelesen, aber nicht geantwortet. Das war Gestern mittag.

Ich weiß nicht, ob er da was machen wird ab Montag, weil dieser Typ ist manchmal verantwortungslos.

Ich weiß garnicht was passieren wird.

Ist mein Vermieter dazu verpflichtet, meine Wohnungstür besser dichten zu lassen? Oder wenn eine Dichtung nicht hilft - die Tür und der Türrahmen dann durch ein besseres austauschen zu lassen?

Und wenn da garnix unternommen wird, kann ich dann kündigen, und dass der Vertrag vor den 3 Monate kündigungsfrist entfällt?

Laut Vertrag, darf ich erst ende Februar kündigen. Und dann auch noch die 3 Monate Wartezeit...

Kann man das dann mit der Hilfe eines Antwaltes umsetzen lassen?

Ich müsste auch noch eine neue Wohnung finden, und das ist in meine Wohnstadt sehr schwer wegen Wohnungsmangel... ich weiß nicht, wann ich dann eine finden werde... nach sehr viele Monate?

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Mietrecht, Mietrecht Kündigung
Zulassungsbescheid zurückgezogen - was passiert mit dem Mietverhältnis?

Guten Tag,

ich habe am 03.09.20 einen Zulassungsbescheid erhalten für mein Studium zum Wintersemester auf einer Hochschule. Daraufhin habe ich nach einer Unterkunft gesucht, da sich die Hochschule in einem anderen Bundesland befindet. Habe dann ein WG-Zimmer in einem Wohnheim für Studierende gefunden, wodurch ich mithilfe meiner Zulassungsbescheinigung den Mietvertrag am 02.10.20 dann auch unterschrieben habe (Einzugstermin 15.10.).

Nun das Problem: Ich habe am 13.10. von der Hochschule einen Anruf erhalten und mir wurde gesagt, dass mein Zulassungsbescheid zurückgezogen werden muss. Der Grund dafür ist eine falsche Angabe bei meiner Bewerbung über Hochschulstart.de meinerseits (unbeabsichtigt natürlich).

Ich habe daraufhin meiner Vermieterin in einer Email das Problem geschildert und Sie gebeten mich bitte schnellstmöglich anzurufen, habe daraufhin aber weder eine Antwort bekommen noch einen Rückruf. Habe auch gestern versucht mit Ihr Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.

Wie sieht das nun aus mit dem Mietvertrag? Besteht eine außerordentliche Möglichkeit zu kündigen? Folgendes steht nämlich im Mietvertrag:

  1. Der Mieter hat seine Identität durch Überlassung einer Kopie des Personalausweises nachzuwei- sen und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zu Mietbeginn / Schulbescheinigung vor- zulegen. 

Ich habe letztendlich keine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Schulbescheinigung. Ich habe zwar die Zulassungsbescheinigung, dort steht jedoch dass sollte es sich bei der Bewerbung um falsche Angaben gehandelt haben, wird die Zulassungsbescheinigung unwirksam.

Bitte um Hilfe, bin am verzweifeln.

Studium, Recht, Mietvertrag, Hochschule, studieren, Mietrecht Kündigung, Zulassungsbescheid, Ausbildung und Studium
Rechtliche Lage zu Musik in Mietwohnung?

Also zunächst wäre es gut nur Antworten von wirklich erfahrenen zu hören. Ich habe mich jetzt auf vielerlei Seiten durchgelesen, aber nie wirklich eine einheitliche Meinung lesen können. Wir haben hellhörige Wände, was der Vermieter jedoch vehement abstreitet, so kann ich die Nachbarin bei Gesprächen und täglichen Ausrastern gegenüber den Kindern hören. Dass ich dagegen nicht vorgehen kann, wenn die Kinder jung sind, weiß ich. Habe ich jedoch die Musik auf etwa 60-70 dB außerhalb der Ruhezeiten gibt es Ärger mit den Nachbarn. Gelesen habe ich nun, dass bei der Quelle von 80 dB eine Lautstärke von 30 dB (nachts) und 40 dB (Tagsüber) bei angrenzenden Nachbarswohnungen nicht überschritten werden darf. Während Ruhezeiten ist die Lautstärke bei mir also leise, aber außerhalb bei etwa 60-70 dB, wie sieht nun die Rechtslage aus, wenn ich die Im Mietvertrag stehenden Ruhezeiten einhalte? Gibt es also außerhalb dieser Ruhezeiten eine Begrenzung für die angrenzenden Wohnungen, zumal die Wände hellhörig sind? Bei einem Freund sind die Wände nämlich so Schalldicht, dass man selbst mit einer Schallschutztür im Nebenraum kaum etwas hört. Aussagen, wie ich solle die Musik einfach runter drehen, sind für mich nicht zielführend, da ich erstmal die Rechtslage hören möchte. Kann die Polizei, außer mich zu bitten, die Musik leiser zu machen rechtliche Schritte einleiten?

Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Baumängel, Mieterrecht, Wohnungsrecht, Mietrecht Kündigung, Mietschutz
Kann man Wasser und Heizung bei nicht bezahlen der Miete abstellen?

Hallo, und zwar liegt folgendes Problem vor. Bei mir im Haus ist jemand eingezogen der ab Tag eins keine Miete bezahlt und nun seid 4 Monaten keinen Cent. Mein Vermieter hat ihr jetzt die 3 Kündigung vom Anwalt gegeben diese sagt das sie bis zum 29.02 ausgezogen sein soll. Sie hat aber auf keines der Schreiben reagiert und macht auch keine Anstalten aus zu ziehen. Hier ist es so das der Vermieter die Heizung und Wasser und alle Nebenkosten selbst trägt bis auf strom.

Nun ist die Frage, da das Mietverhältnis ja jetzt zum 29.02.2020 endet und es dann über in eine räumungsklage geht, ob er ihr die Warmwasser Versorgung abstellen kann und auch die Heizung. Denn ab da besteht ja rein rechtlich kein Mietverhältnis mehr, womit der Vermieter nicht mehr in der Verpflichtung ist ihr das zu stellen.

Da sie aber ein kleines Mädchen hat, weiß ich nicht wie sich das verhält. Ich finde es sehr verantwortungslos wie sie agiert und auch keinerlei Reaktion zeigt. Und das ist jetzt schon mehrfach der Fall gewesen das sie das macht, einziehen kein Geld bezahlen und es darauf ankommen lassen.

Müsste man diese Situation nicht auch dem Jugendamt melden? Auch die Wohnung ist voller Müll und es wird in der Wohnung geraucht. Jeden Tag gehen mehrere verschiedene Männer ein und aus, auch wenn das Kind zuhause ist.

Ich fühle mich wirklich sehr schlecht dabei mir das jeden Tag an zu schauen und den Mund zu halten.

Danke euch schonmal für die Antworten.

mietschulden, Mietrecht Kündigung
Räumungsklage abwenden wie?

guten Abend ihr lieben

ich bin gerade bei meiner Cousine und sie hat ein Problem

sie Wohnt zur Miete und hatte mal 2 Monate nicht bezahlt wo der Vermieter und als dann der dritte Monat kam, gab es ein Schreiben vom Anwalt wegen fristloser Kündigung

sie hat danach 2 Monate bezahlt und der Vermieter hat es zurückgezogen da blieb eine Miete dann offen

leider kam es wieder dazu,dass sie dann wieder ein Monat auf hatte und der Vermieter zum Gericht gegangen ist. Weil dann wieder 2 Monate auf waren und der dritte vor der tür war

nun hat sie in 3 Wochen ein Termin wegen Räumungsklage

sie hat alle altschulden bezahlt außer diesen Monat und hat versucht mit dem Vermieter zu sprechen

er will erst diesen Monat sehen um es zurückzuziehen sonst macht er das nicht

sie wollte ihm sobald ihr Gehalt kommt am 28 für Januar und Februar bezahlen er will das nicht

sie hat kleine Kinder zuhause und Angst die Wohnung zu verlieren.
hat sie vor Gericht eine Chance ? Die Schulden um die es ging sind beglichen es geht nur noch um diesen Monat der erst angefangen hat

vorher will er nichts hören wenn sich nichts gelöst hat

er hat sie auf der Arbeit angerufen mehrfach und war sehr frech zu ihr dann hat er mir als sie Nixht da war und ich auf die Kinder aufgepasst hatte hat bei ihr geklingelt und mir alles erzählt.
darf er Daten an dritte weitergeben ?
darf er einfach auf der Arbeit anrufen und sie beleidigen ?
ich möchte ihr helfen und bitte um eure Meinung

danke und viele Grüße

Recht, Mietrecht Kündigung
Wohnungsgenossenschaft zickt rum?

Hallo!
Vl. hat jemand Erfahrung mit dem Thema.

Meine Freundin möchte aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen und zu mir ziehen. Nun ist die Wohnung eigentlich schon einige Monate leer, aber wir haben uns bis November Zeit gelassen um nichts voreilig zu entscheiden. Am 18. November kündigte sie das Mietverhältnis schriftlich. 3 Monate Kündigungsfrist.
Nun passierte aber nichts, ausser dass ne Kündigungsbestätigung eintraf. Beim derzeitigen Wohnungsmarkt, ists schon etwas ungewöhnlich, dass sich bei einer 40m2 Wohnung um 300 Euro im Monat nicht sofort ne Liste an Interessenten ankommt.

Wir hofften zuerst, dass sich eben gleich per 1.12 was ergibt und sie sich die Miete auch schon für Dezember sparen kann. Ende November hat sie nochmal bei der Genossenschaft angerufen. Dort tat man so, als gäbs keinen Interessenten bisher. 2 Tage später dann aber offensichtlich doch :D Genau nach Monatsersten eben.

Meine Freundin machte sich mit der Interessentin einen Termin aus und wir verhandelten sie Ablöse für die Einrichtung. Die Interessentin wollte dann gleich einziehen, da die Wohnung ja zur Übergabe bereit wäre und es sich ja eigentlich um einen Leerstand handelt. Dazu vereinbarten wir, dass sie meiner Freundin 50% der Miete für Dezember bar bezahlt. (Diese wurde ja von meiner Freundin für Dezember schon abgebucht). Heute Morgen hatte die Interessentin dann einen Termin bei der Genossenschaft für die restlichen Details. Doch dann kams ganz dick. Die Genossenschaft drehte völlig auf und meinte, eine Übergabe sei normalerweise nur mit 1. des Monats möglich und eine Übergabe heute (18:00) sei überhaupt nicht möglich. Denn, Zitat "Wir arbeiten ja nicht immer".

Prinzipiell war die Auskunft, dass Übergaben nur bis 16:00 möglich wären. Für eine voll berufstätige Person absolut unmöglich und nur mit einem Urlaubstag zu machen.

Kurz nach diesem wirklich derben Telefonat und einer wie wild aufgebrachten Genossenschaftsmitarbeiterin, meldete diese sich doch nochmals und bot WIDERWILLIGST am Donnerstag einen Termin um 17:00 an. Später auf keinen Fall. Auch dieser wird schwer möglich einzuhalten sein, da meine Freundin bei einer Zeitung arbeitet und nicht einfach so abhauen kann.

Wie erwähnt. Die Wohnung wurde für Dezember schon bezahlt. Alles ist bereit zur Übergabe und gereinigt. Kann es der Genossenschaft nicht scheißegal sein, wann jemand neues einzieht?

Theoretisch könnte uns nämlich die Interessentin nun abspringen und wir warten wieder. Wenns ganz blöd hergeht, zahlt meine Freundin nochmal Miete. Kanns das wirklich sein? Rechtlich finde ich im Mietvertrag keine Hinweise, dass so eine Übergabe nicht möglich sein sollte. Ist dieses Verhalten tatsächlich rein auf die Unfähigkeit dieser Teilzeit-Beamten zurückzuführen?

Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Genossenschaft, genossenschaftswohnung, Mietrecht Kündigung
Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Mietvertrag, Mietrecht Kündigung
Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.

Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.

Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.

Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.

Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.

Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung

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