Ist das so noch erlaubt?
Ich weiß das es mittlerweile Klausen die Schönheitsreparaturen betreffen nicht mehr zeitgetreu und vom BGH nicht mehr erlaubt sind. Der Mietvertrag besteht seid 2011 und wir haben den jetzt gekündigt im Anhang habe ich das bild zum Brief von meinem Vermieter. ich hoffe auf hilfreiche und sinnvolle Antworten lg