Fristlose Kündigung Wohnung?
Hi, folgendes:
Der Mutter (nicht meine Tochter) meines Enkels wurde heute die Wohnung fristlos gekündigt. Bis vor kurzem wohnte sie mit ihrem Vater (Rentner) und meinem Enkel gemeinsam in einer Wohnung. Nun ist ihr Vater schwer erkrankt und lebt seit 3 Wochen im Pflegeheim. Die Mietzahlungen gingen von seinem Konto ab. Sie erhält Bürgergeld, er hatte einen Antrag auf Wohngeld gestellt, über den es noch keinen Bescheid gibt.
Was ist jetzt zu tun?
7 Antworten
Dann müsste doch jetzt das Jobcenter die Miete zahlen. Warum hat das nicht funktioniert? Sie soll dort nachfragen und ihre Situation erklären. Außerdem dem Vermieter die neue, also ihre Bankverbindung mitteilen und die veränderte private Situation. Er kann ihr auch nicht sofort eine fristlose Kündigung schicken. Gegebenenfalls greift da auch die Hälftefall Regelung.
Schwierig, der gewichtige Grund für eine fristlose Kündigung ist bereits bei mehr als zweimaliger Versäumnis des Zahlungstermins bzw. unvollständiger Zahlung erfüllt. Eine dreimalige Nichtzahlung ist daher keine Lappalie, der Vermieter ist hier zunächst einmal im Recht.
Neben der Rückzahlung der Mietschulden ist außerdem sicherzustellen, dass künftig eine fristgerechte Zahlung erfolgt. Das Konto und der Vater sind dabei vollkommen unerheblich, es sei denn, er ist obendrein der Hauptmieter. Was die Position des Vermieters zusätzlich stärkt, denn dann müsste die Tochter erwirken, dass der Mietvertrag auf sie übertragen wird.
Auch hier hat sie keinen Anspruch darauf, zu den gleichen Konditionen ein Angebot zu erhalten, angesichts der Mietschulden muss sie nicht einmal ein Angebot erhalten.
Sie sollte einerseits sofort dem Vermieter ein tragfähiges Angebot vorschlagen und sich bei einer Sozialberatung Hilfe suchen. Ich nehme mal an, dass bisher eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater vorlag. Das muss nun alles auf sie übertragen werden. In diesem Fall hat sie auch eine Berechtigung für eine Sozialwohnung.
Sie soll zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund gehen und die Kündigung überprüfen lassen. Ich les da jetzt nämlich keinen legalen Kündigungsgrund raus, schon gar nicht für ne fristlose Kündigung.
Es gibt wohl Mietrückstände...
Aber in welcher Höhe weiß ich nicht.
Ohne den Grund für die fristlose Kündigung zu kennen, kann dir hier niemand helfen.
Was ist jetzt zu tun?
Prüfen, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist.
Was ist denn die Begründung für die fristlose Kündigung? Dazu steht nichts in der Frage.
Falls 2 Mieten fehlen, schon. Aber das wissen wir nicht.