Mietrecht Sonderkündigung?
Kurze Frage.
Meine Lebensgefährtin (alleinerziehend) wohnt mit der Vermieterin unter einem Dach in einem Zweifamilienhaus. Leider gibt es seit Monaten nur beef. Jetzt hat meine Lebensgefährtin eine Kündigung erhalten, dass sie zum 31.12.2020 aus der Wohnung soll. Sie hat es in den Briefkasten gelegt bekommen, hat nix protokolliert und sich auf Grund der Kündigung auch nicht gerührt. Sie sucht ja schon seit langen eine bezahlbare Wohnung findet aber nichts.
Lt. dem Sonderkündigungsrecht darf die Vermieterin kündigen? Kündigungsfrist 6 Monate? Was ist wenn meine Lebensgefährtin samt Kind keine Wohnung gefunden hat? Die zerrt natürlich komplett an den Nerven. Darf man lt. Sonderkündigung ohne Gründe kündigen und danach die Wohnung neu vermieten (denn das muss die Vermieterin, weil Sie sonst das Haus nicht mehr bezahlen kann). Oder bezieht sich das Sonderkündigungrecht nur darauf für Eigenbedarf?
Miete wird immer pünktlich gezahlt, gibt keine Rückstände usw.
Danke
3 Antworten
Einliegerwohnung, Sonderkündigunsrecht.
Das kann man aber durchaus anfechten:
Du meinst eine erleichterte Kuendigung nach BGB § 573a. Damit kann der Vermieter ohne berechtigten Grund kuendigen. Dafuer verlaengert sich die Kuendigungsfrist jedoch um 3 Monate.
Natuerlich darf die Wohnung anschliessend wieder vermietet werden.
Deine Lebensgefährtin sol sich mal an den Mieterschutzverein wenden.