Ist das schon strafbar?
Hallo :)
Erstmal Entschuldigung für den langen Text :(.
Ich bin vor 7 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Nun will mein Ex - Vermieter Schadensersatz in Höhe von 4.000€ haben, trotz abgelaufener Verjährungsfrist.
Er pochte darauf ,dass meine Versicherung ja eh zahlt (was sie nicht tut).
Ich fragte mehrfach nach Rechnungen der Handwerker, jedoch will mir niemand eine zukommen lassen.
Ich solle aber alleine für Malerarbeiten 1.500€ zahlen 🤨. ( Habe natürlich vor Übergabe alles hell gestrichen ).
Zudem hat er bereits 3 fremden Leuten meine Nummer gegeben , ohne meine Erlaubnis.
Auf die Frage , wer die Personen sind, kam keine Antwort.
Die alte Wohnung war extrem hellhörig, man hat jedes Gespräch der Obermieter mitbekommen.
Ich hatte leider sehr laute Obermieter, die prinzipiell die Nacht zum Tag gemacht haben , sodass schlafen fast jede Nacht unmöglich war.
Das wusste der Vermieter auch.
Ich habe also gekündigt und auf eBay Kleinanzeigen eine Anzeige aufgeben, wo ich eine nicht hellhörige Wohnung mit ruhigen Nachbarn suche.
Und genau auf diese Anzeige hat mich natürlich ausgerechnet meine alte Hausverwaltung angeschrieben, sie haben solch eine Wohnung .
Natürlich wusste sie nicht , dass ich das selber bin.
Sprich , die Hausverwaltung wusste , dass es in dem Haus erhebliche Probleme mit Lärmbelästigung und Hellhorigkeit gab und bieten so jemanden eine angeblich ruhige Wohnung an....
Nun meine Frage:
Hat der Vermieter sich mit dem Verhalten bereits strafbar gemacht ?
Wegen versuchten Versicherungsbetrug, Betrug ( mit vorsätzlicher Körperverletzung wegen erheblichen Schlafmangel ect. ) und Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien ?
Danke für eure Antworten :)
5 Antworten
Ja also wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist hat er 0,0 % Anspruch.
Zudem hat er deine Nummer an Dritte weitergegeben. Das ist ein Verstoß gegen die DSGVO und wirklich strafbar.
Malerarbeiten? Wofür wenn du selbst gestrichen hast? Hat er dafür Belege? Du hast bestimmt noch die Farbe rumstehen also kannst du das bezeugen.
So dann hätten wir noch Handwerkskosten. Wenn er möchte das du etwas bezahlt steht ER in der Rechnungpflicht und nicht du.
Schau nach einem Anwalt der boxt dich da raus. :)
Nein, hat er nicht, höchstens für die Weitergabe deiner Daten, aber ist eher Peanuts und eine Anzeige würde wahrscheinlich nicht verfolgt werden.
Das ist auch alles unwichtig, es geht hier um Zivilrecht.
Er möchte Geld und du willst es nicht zahlen, du könntest ihn wegen Mordes überführen und das würde an deiner Zahlungspflicht nichts ändern.
Du musst gegen seine Forderungen angehen, nicht ihn wegen irgendwas anzeigen.
Nimm dir einen Anwalt oder regel das Zivilrecht selbst, erhebe Verjährungseinrede.
Ihn anzuzeigen ist die völlig falsche Baustelle.
Wenn es verjährt ist muss sie keinen Cent mehr zahlen. Trotzdem sollte sie prüfen ob es wirklich verjährt ist... 😅
Ein paar ungeordnete Gedanken dazu (ich bin da kein Fachmann!):
- Verjährung: das wäre zu prüfen. Afaik verjähren Forderungen erst nach 2? 3? Jahren.
- Aber wichtiger: gibt es ein Übergabeprotokoll für die Wohnung bei deinem Auszug? Der Vermieter kann nicht einfach irgendwelche Handwerker irgendwas machen lassen, wenn nicht klar ist, dass du irgendwie vertragswirdig gehandelt hast.
- Ohne nachvollziehbare Rechnungen (was wurde genau gemacht? -> mit den festgestellten Mängeln im Übergabeprotokoll abgleichen!) mit Fantasiebeträgen würde ich so oder so gar nichts zahlen.
Hallo
Also ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt.
Er schrieb mir lediglich per WhatsApp folgendes :
1.500€ Malerarbeiten
1.500€ neuer Fußboden
400 € Abbau Küche ( die die Nachmieterin eigentlich übernehmen sollte ... )
+ Über 600€ MWST
Liebe Grüße
Mit Anzeige wirst du da mehr Stress als Erfolg haben. Was steht im Übergabe Protokoll und hast du dieses bei Abgabe der Wohnung unterschrieben?
Ein Übergabeprotokoll wurde gar nicht erst von ihm angefertigt ,habe auch sonst nichts unterschrieben
Mit deiner nummer hat er sich strafbar gemacht. Wenn er kohle haben will, muss er rechnungen vorlegen, wobei man i.d.r. bei der abnahme sich unterschreiben lässt, dass alles ok ist. Hat er das gemacht, kann er dich kreuzweise.
Alles andere ist bullshit und kannste getrost vergessen.
Nach der DSGVO ist die Weitergabe von Daten schon lange kein kleiner Haufen Peanuts mehr. Sie kann es ja logisch und klar beweisen also wird die Verfolgung ein leichtes sein.