Hallo,

ich habe in 09/2020 eine Eigenbedarfskündigung für meine Mietwohnung erhalten, weil man mich - nach 30 Jahren - da nicht mehr haben will. Begründet wird der EB mit dem Willen der Tochter des VMs in die Wohnung zu ziehen. Was aber offensichtlich vorgeschoben ist. Am 22.12.21 war nun Gerichtsverhandlung deswegen. In der Güteverhandlung hat mich das Gericht und der Gegenanwalt so sehr unter Druck gesetzt, einem Vergleich zuzustimmen, dass ich einen Nervenzusammenbruch erlitten habe, und praktisch minuten lang nix mehr aufnehmen konnte. Deswegen hat man mir noch Bedenkzeit für den Vergleich bis 05.01.22 eingeräumt. Widerspreche ich nicht, wird der Vergleich bestandskräftig und wir müssten bis Ende 2022 ausziehen. Gegen einen Auszug spricht meine psychische und finanzielle Situation und der Mangel an Ersatzwohnraum hier in der Nähe (Schule meines Sohnes). Ich habe mächtig Angst nichts wenigstens annähernd Vergleichbares zu finden.

Würdet ihr mir dennoch zur Annahme des Vergleichs raten? Ich habe auch Angst, wenn wir doch nix finden sollten, dass uns dann am 01.01.2023 die Möbel gewaltsam vor die Tür gesetzt werden. Oder was würde passieren, wenn wir bis dahin, trotz nachgewiesener intensivster Bemühungen, nix gefunden hätten?

Danke schon mal vorab.