Frage zu Cannabiskonsum / Mietvertrag?
was ist wenn der Vermieter oder die Mitbewohner das riechen, kann man dann gekündigt werden oder muss erst was gefunden werden in der Wohnung?
DAS IST KEIN SPASSBEITRAG!
6 Antworten
Natürlich ist das ein Spaßbeitrag
solange Rauchen laut Mietvertrag nicht verboten ist, passiert nichts
kann ich mir nicht leisten, nichtmal normale zigaretten, ich stopf zigaretten so wie karin Ritter, willste beweisfoto?
Wenn eine Wohnung für Straftaten (wie Drogenhandel) genutzt wird, berechtigt dies den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung.
Selbst wenn der Geruch Deine Wohnung verlässt, handelt es sich nicht sofort um Geruchsbelästigung.
„Als unzumutbar gelten vor allem Gerüche, die das Nutzen der eigenen Wohnung gar nicht oder nur eingeschränkt möglich machen (§ 536 BGB). [...]
[Für eine Mietminderung] ist jedoch entscheidend, ob der Geruch intensiv und häufig genug auftritt. Tritt ein Geruch entsprechend oft und stark bzw. dauerhaft auf, kann dies dem Vermieter als Mangel gemeldet werden.“
[Quelle: https://www.mietrecht.de/blog/geruchsbelaestigung-durch-nachbarn/]
VG :)
wenn man die fenster alle aufmacht aber es zieht dennoch in den Flur ?
Dann am besten ein zusammengerolltes Handtuch vor die Tür legen, so zieht auch nichts in den Flur ;)
Ansonsten im Treppenhaus mal fix die Fenster öffnen (und bitte nicht vergessen wieder zuzumachen), dann ist der Geruch schnell verflogen!
es reicht andauernde geruchtsbelästigung
es kann schon auf zigarettenrauch gekündigt werden
Theoretisch könnte man das ja. Nicht zwingend wegen dem Cannabis. Es ist ganz banal die ",Geruchsbelästigung"
Selbst wenn etwas gefunden wurde, ist das kein Grund fuer eine Kuendigung.
nein ist kein Spassbeitrag! ja aber es riecht doch anders als zigarettenrauch