Verkauf nach 15 jähriger Miete?
Also folgende Situation : Meine Familie und ich wohnen seid nunmehr 15 Jahren in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Jetzt will mein Vermieter verkaufen ( habe ich gerade von Ihm mitgeteilt bekommen) wie sieht das jetzt mit meiner Kündigungsfrist aus ? Laut Google wären das mehr als 9 Monate aber gilt das auch beim neuen Eigentümer ? Muss ich jetzt noch die 3 Monate einhalten wenn ich kündige ? Rechtschutzversicherung hole ich mir morgen einen Termin ! Nur um die erste Panik zu beruhigen . Wir sind 4 Personen und Hund , wird nicht ganz so einfach etwas zu finden .
3 Antworten
Hallo Nicole,
wenn das Haus verkauft wird, dann tritt der neue Besitzer als Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein. Für euch ändert sich zunächst nichts.
Allerdings kauft kaum jemand eine Doppelhaushälfte zur Kapitalanlage und möchte sie weiter (an euch) vermieten. Falls das doch der Fall sein sollte, würde ich mich auf eine Mieterhöhung einstellen.
Ansonsten würde ich mich auf eine Eigenbedarfskündigung einstellen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Nein, es gelten die normalen Fristen. Die sind nur bei einer Zwangsversteigerung anders.
Eigenbedarf hart auf hart durchsetzen ist schwierig. Der neue Besitzer wäre gut beraten, das in Kooperation mit euch zu regeln. Nur wenn das nicht klappt, müsste man die harte (langwierige, nervige und teure) Art wählen.
Die Kündigungsfrist für den Vermieter richtet sich nach der Wohndauer. Daran ändert auch der Verkaug nichts. Ab 8 Jahre Wohndauer sind es 9 Monate, wenn vertraglich nicht länger vereinbart.
Hab ich was anderes geschrieben?
Ach doch, "wenn vertraglich nicht länger vereinbart".
Für Vermieter kann vertraglich eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden. Zum Beispiel ab 10 Jahre Wohndauer 12 Monate. Das würde dann gelten.
Vermieter die sehr alte Vertragsformulare verwenden. Das kommt gar nicht so selten vor.
Naja, normalerweise nimmt man die vom Grund- und Hausbesitzerverein, füllt sie online aus und druckt sie aus. Dann hat man automatisch immer den neusten.
Aber auch hier gibt es nichts, was es nicht gibt ;-)
Danke an alle ! Ihr könnt euch nicht vorstellen wie erleichtert ich erstmal bin ! DANKE
Nicht jeder Vermieter kennt Haus & Grund. Und es gibt auch einige die von dem Verein nichts halten oder die lieber andere Vertragsformulare verwenden.
Ich, selbst Vermieter, verwende auch nicht den Vertrag von Haus & Grund, sondern meine eigenen.
Die sind nur bei einer Zwangsversteigerung anders.
Nein, auch nicht! Auch jemand, der das Haus ersteigert, übernimmt erst einmal den Mietvertrag, wie er ist.
Andere Kündigungsfristen bei Zwangsversteigerungen gelten nur gegenüber Eigentümern, die selbst im Haus wohnen und es durch die ZV verlieren.
Wenn Du selbst kündigst sind es 3 Monate. Daran ändert der Verkauf nichts.
Für den Vermieter, auch den neuen, sind es 9 Monate.
Erstmal solltest Du keine Panik "schieben".
Der Käufer muß den Mietvertrag so übernehmen wie er ist.
Kündigen könnte er dir, wenn keine anderen Gründe vorliegen, nur wegen Eigenbedarf.
Und das erst wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht.
warum willst du ausziehen? du hättest eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, dein Vermieter dagegen 9 Monate.
Kauf bricht keine Miete, der muss den Mietvertrag vollumfänglich übernehmen. Nach Kauf kann der Käufer auf Eigenbedarf kündigen, muss aber die 9 Monate einhalten.
Jetzt will mein Vermieter verkaufen
und, da muss er erstmal einen Käufer finden. unter der Konstellation nicht so einfach
Ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf anders geregelt . Habe gerade beim Deutschen Mieterbund gelesen das er mit den Kauf auch den Mietvertrag übernimmt und somit hätte ich die verlängerte Kündigungsfrist!.