Darf ein Vermieter bei Auszug vorschreiben, dass seine gewünschten Freunde Bohrlöcher spachteln & ggf. Wände streichen?
Hallo,
Ich ziehe aus meiner Wohnung aus. Ich kenne selbst einige Leute, die Bohrlöcher zu spachteln könnten oder Wände, die durch Kabelkanäle "leichte Schäden" erhielten, wieder in seine Ursprungsform bringen könnten. Auch selbst würde ich streichen.
Meine Vermieterin traut mir das Streichen und Spachteln nicht zu und schrieb mir vor, dass Sie doch Ihre Freunde gerne hätte, die diese Arbeiten durchführen sollten. Diese Kosten möchte sie mir von der Kaution abziehen. Als ich Sie darauf ansprach, dass mir die Kostenkontrolle fehlt und dann auch Wände nach 1,5 Jahren gestrichen werden könnten, die es noch nicht bräuchten, wurde sie böse und patzig.
Meine Überlegung wäre die Bohrlöcher und alle anderen Arbeiten selbst professionell mit Kostenkontrolle zu machen. Sie wird wohl keine Bohrlöcher erneut öffnen lassen.
Ist es erlaubt, diese Arbeiten selbst durchzuführen. Ich verändere nichts an den Wänden oder sonstiges, ich bringe sie nur in diesen Zustand wie bei Einzug.
Die Bohrlöcher sind durch dem Fernseher z. B. entstanden. Der Putz ist durch die Kabelkanäle abgegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
8 Antworten
Das kannst du selbst machen. Vorschreiben kann sie dir nichts.
Ich hatte auch mal eine Vermieterin die meinte, sie könne entscheiden, mit welcher Farbmarke ich streiche. 'Keinesfalls eine aus dem Baumarkt. Die sind nämlich alle nicht gut.' Die wurde richtig wild, als sie die Baumarktfarbe sah... Der Mieterschutzbund hat sich dann drum gekümmert😂
Du kannst beauftragen, wenn Du willst oder es selber durchführen, wenn Du es kannst.
Um weiteren Ärger zu sparen, würde ich trotzdem nochmal mit ihr das Gespräch suchen. Vereinbare schriftlich einen Betrag, der für die Reparaturen fällig wird und gib ihr das Geld. Wenn Du es in Auftrag gibst, rennst Du den Handwerkern hinterher (die für so einen Miniauftrag nicht Schlange stehen werden) und streitest Dich hinterher mit ihr, weils ihrer Meinung nach dann noch nicht gut genug ist.
Hier wäre zu klären, was in deinem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen drin steht und ob deine Wohnung bei Übernahme renoviert war. Auch ob da möglicherweise steht, dass die Wände weiß zu streichen sind. Es könnte durchaus sein, dass du die Wohnung nur besenrein zurückzugeben bräuchtest. Da wären u. a. die Bohrdübel zu entfernen, die Löcher aber nicht zu verschließen.
Bis zum Termin der Übergabe hast Du das alleinige Recht zu entscheiden, wer diese Arbeiten durchführt. Da Spachtelarbeiten jedoch sichtbare und unschöne Spuren hinterlassen, kommst Du um einen neuen Anstrich kaum herum. Aber ein Eimer Wandfarbe kostet nicht die Welt. Und sollte die Vermieteri sehr patzig sein, würde ich alle Wände hellblau anstreichen.
Nein, darf Vermieterin nicht vorschreiben. HSt Su die Wohnung renoviert übernommen, musst Du sie renoviert zurück geben.
Hast Du unrenoviert übernommen, müssen wenigstens die Löcher ordentlich zugespachtelt sein. Sind die Wände dann fleckig, musst Du nicht mal streichen.
Also liegt die Pflicht bei Dir und kann Dir nicht einfach von der Vermieterin abgenommen werden. Beauftragt sie selbst jemand und entbindet Dich von der Pflicht, muss sie das auch selbst bezahlen.