Hallo zusammen. Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht wegen einer gewünschten Mieterhöhung Gebrauch gemacht und am 03.08. zum 30.09.2020 gekündigt. Dies war der 2. Werktag. Heute schreibt mein Vermieter das die 3 Werktage Regelung beim Sonderkündigungsrecht nicht greift. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Voraus
Gilt beimSonderkündigungsrecht einer Mietwohnung auch der 3. Werktag?
Recht,
Mietrecht
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