Darf eine Eigentümergemeinschaft Mietern sofort kündigen aufgrund von Unruhe?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das geht (entgegen weitverbreiteter Meinung), aber nicht wegen Unruhe

§ 13 Abs. 1 WEG räumt dem Wohnungseigentümer das Recht ein, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben zu verfahren, insbesondere diese zu vermieten.

§ 13 Abs. 2 WEG räumt dem Wohnungseigentümer den Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe der §§ 14 und insbesondere 15 ein.

Vermietet nun ein Wohnungseigentümer seine Wohnung, schließt der Mietvertrag auch das Recht mit ein, die gemeinschaftlichen Teile der Anlage zu nutzen, also ein Mitgebrauchsrecht an den gemeinschaftlichen Einrichtungen.

Da das Gemeinschaftseigentum jedoch der Gebrauchsbestimmung durch die Gemeinschaft (§ 15 WEG) unterliegt, entsteht insoweit auch ein Mietverhältnis über das Gemeinschaftseigentum mit der Gemeinschaft, nicht etwa abgeleitet und mittelbar.

Daraus egeben sich bezüglich der Nutzung beiderseitige (WEG und Mieter) Ansprüche, die sich nicht nur auf Eigentumsverletzungen gem. § 1004 (Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch) beschränken, sondern auch Gebrauchsstörungen mit erfasst.

Kommt es nun zu einer Gebrauchsstörung durch den Mieter ist es i. d. R. der Vermieter, welcher den Mieter abmahnen bzw. bei schweren Verstößen auch ggf. kündigen muss. Allerdings hat die WEG (als Mitmietvertragspartner) insbesondere bei sehr schweren Verstößen, das Recht den Mitgebrauch zu untersagen, also das Mietverhältnis (natürlich nur im Klagewege) zu kündigen, so dass die WEG nicht gewzungen ist, den Umweg über den Vermieter zu gehen.

Eine Unruhe des Mieters reicht dafür natürlich nicht aus. Vielmehr muss es sich schon um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung handeln, der ein weiteres friedliches Zusammenleben mit dem Mieter unmöglich erscheinen läßt.


MosqitoKiller  12.11.2013, 18:14

Es entsteht kein Mietverhältnis, da keine Miete gezahlt wird. Es entsteht allenfalls ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis...

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Immofachwirt  12.11.2013, 22:23
@MosqitoKiller

Doch, dass tut es, wie ich ja bereits erklärt habe. Im übrigen sieht das auch die Rechts-Wissenschaft (z. B. Eckhart Pick oder Wolf-Dietrich Deckert) so. Siehe auch S. 233 Rz. 10 Bärmann/Pick WEG Kommentar 19. Auflage vom C. H. Beck Verlag.

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Da es sich bei Eigentümergemeinschaften meist um Anlagen mit vielen Mietern handelt, muss der einzelne Mieter sich auch den üblichen Regeln des Miteinander unterwerfen. Wenn er nicht tragbar ist, ist in Einzelfällen sogar eine fristlose Kündigung möglich. Was sieht die Hausordnung der Anlage vor? - Meist ist eine "Abmahnung" wegen Verstoßes gegen die Hausordnung (Ruhezeiten...) der erste Schritt.


Snobx 
Fragesteller
 12.11.2013, 13:45

Danke erstmal für die Top Info !! hat mir echt weitergeholfen;)

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MosqitoKiller  12.11.2013, 13:52

Die WEG hat gegen einen Mieter überhaupt GAR KEINE rechtlichen Ansprüche, da kein Vertragsverhältnis besteht, und da es kein Vertragsverhältnis gibt, kann sie logischerweise auch keines kündigen, egal ob fristlos oder nicht...

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altermann58  12.11.2013, 18:11
@MosqitoKiller

Der Verwalter der WEG (muss nach Gesetzlage durch die Eigentümer eingesetzt sein!) kann im Auftrage der Eigentümer tätig werden. Dann kann er eben auch kündigen...

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MosqitoKiller  12.11.2013, 18:17
@altermann58

Die Frage war aber, ob die WEG kündigen kann, und nicht der Eigentümer bzw. der Verwalter in dessen Auftrag. Und die WEG kann NICHT kündigen, und auch nicht in deren Auftrag der Verwalter...

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Nun, der Sinn dieser Aufgabe ist es, das SELBST rauszufinden, und nicht von anderen rausfinden zu lassen...

Kündigen können logischerweise immer nur Vertragspartner, und da die Eigentümergemeinschaft vermutlich keinen Vertrag mit dem Mieter hat...


Snobx 
Fragesteller
 12.11.2013, 13:50

deswegen war mein erster Weg google aber da erfahre ich nur Fakten...brauch die Infos verständlich, damit ich daraus was lerne ;)

und ich kann hier gegebenfalls nachfragen ;)

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MosqitoKiller  12.11.2013, 13:53
@Snobx

Wie geschrieben: Kündigen können immer nur Vertragspartner, und niemand anderes...

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MosqitoKiller  12.11.2013, 14:07
@Snobx

Der erste Weg in solchen Fällen ist aber klassischerweise weder zu Google noch hierher, sondern in eine Bibliothek ;-) Dafür ist sie da, und NUR da bekommt man aus entsprechenden Büchern auch verlässliche Informationen...

Mir ist natürlich klar, dass das Internet und speziell Google faul macht, gut ist das aber nicht...

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Nein er ist ja Eigentümer und den kann man nur dazu verklagen das er Ruhe hält. Aber wenn er Mieter einer Eigentums Wohnung ist muss man sich an den Vermieter wenden und der hat dafür Sorge zutragen das Ruhe ist.


Snobx 
Fragesteller
 12.11.2013, 13:49

hier handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung...die Gemeinschaft möchte den Mieter rausklagen aufgrund von Sachbeschädigung ,Ruhestörung etc

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Nur ein Wohnungseigentümer kann seinen Mieter begründet kündigen und rausklagen. Die Gemeinschaft kann allerdings auf den Wohnungseigentümer erheblichen Druck ausüben. Das geht bis hin zur Androhung des Eigentumsentzuges in sehr schwerwiegenden Fällen der Verletzung des Hausrechtes oder der Persönlichkeitsrechte Dritter, wenn der Eigentümer nicht aufgrund von berechtigten Vorhalten auf seinen Mieter einwirkt!


Snobx 
Fragesteller
 12.11.2013, 14:00

euch allen: Vielen vielen DANK für die schnellen und hilfreichen Antworten!!!

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