Hallo, vielleicht können Sie mir helfen... Meine Eltern haben 13 Jahre in einer Wohnung gelebt und sind nun im Pflegeheim. Die Wohnungsübergabe hat bereits stattgefunden, die ersten Ansprüche hat der Vermieter bereits geltend gemacht. Nun kommt eine 2. Rechnung wo angeblich noch Reparaturen am Fenster (hier wurde ein kleiner Hacken für Gardinenstange eingedreht) und Wertminderung am Gemeinschaftseigentum mit über 550 Euro in Rechnung stellt. Zweite Position sind Malerarbeiten an der Fassade im Balkonbereich (es Regale an der Wand befestigt) mit über 300 Euro und dann noch Fliesenreparaturen (angebohrte Wandkacheln) mit über 500 Euro. Ist das so zulässig? Ich habe das Gefühl hier versucht mich jemand gewaltig abzuzocken.... vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße Susanne