Ein Hotelgast hat einen einwöchigen Hotelaufenthalt 6 Monate im Voraus gebucht, in der schriflichen Buchungsbestätigung muss Anzahlung bei Buchung und Restzahlung 4 Wochen vor Anreise erfolgen. In den AGB steht, dass das Hotel berechtigt ist den Vertrag zu wiederrufen wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Nun hat der Gast die Restzahlung vier Wochen vor Anreise verschwitzt. Drei Wochen vor Anreise meldet sich das Hotel und sagt dass die letzten 2 Nächte der gebuchten 7 Nächte überbucht sind wegen der fehlenden Restzahlung. Der Gast kann aber trotzdem kommen und 5 Nächte übernachten, die letzten 2 eben nicht mehr. Gast überweist schnell das gesamte Geld eine Woche vor Ankunft und will nun doch alle 7 Nächte in Anspruch nehmen und weigert sich, das Hotelzimmer nach 5 Nächten freiwillig zu räumen.. Darf das Hotel dann trotzdem den Gast nach 5 Nächten rauswerfen, obwohl es das komplette Geld letztendlich doch überwiesen bekommen hat? Hätte das Hotel dem Gast nicht eine Zahlungserinnerung vier Wochen davor schicken müssen, bevor sie das Zimmer überbuchen?